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Die richtige Mehrwertsteuer Einstellung

Bei der Mehrwertsteuer gibt es einige wichtige Unterscheidungen, wie z.B. das „Buchen nach vereinnahmtem Entgelt“ oder „Buchen nach vereinbartem Entgelt“ sowie die Auswahl zwischen „Keine MWST“, „Saldosatzmethode“ und „MWST effektiv Brutto“. Die Wahl der richtigen Einstellung ist entscheidend, da jede erfolgswirksame Buchung von der gewählten Methode abhängt. Deshalb müssen die massgebenden Werte bereits beim ersten Aufruf eines Geschäftsjahres korrekt eingestellt werden.

Wichtiger Hinweis: Änderungen nach bereits erfolgten Buchungen können zu Komplikationen führen! Überprüfen Sie die aktuellen Einstellungen jederzeit in der grauen Titelleiste oder unter den Grundeinstellungen

Abrechnungsperioden je nach Methode

Je nach gewählter Abrechnungsmethode stellt PiNUS21 unterschiedliche Abrechnungsperioden zur Verfügung: Bei der Saldosatzmethode ist eine jährliche oder halbjährliche Abrechnung möglich, bei der Effektiven Methode können eine, vier oder zwölf Perioden pro Jahr gewählt werden.

Unterstützung beim Buchen: So geht's richtig

Das korrekte Buchen von Mehrwertsteuer wird durch die Buchungsmaske von PiNUS21 erheblich vereinfacht. Die Software führt Anwendende durch den Prozess, indem sie je nach gewähltem Erfolgskonto (Ertrag oder Aufwand) die passenden Mehrwertsteuerkonten gemäss den Voreinstellungen vorschlägt.

Standardkonten für Vorsteuer und Umsatzsteuer

Für die Buchung der Vorsteuer und Umsatzsteuer sind die Konten 1170, 1171 und 2200 fest reserviert. Diese Konten werden automatisch durch das Programm eröffnet. Auch die Mehrwertsteuerbuchungen werden bei der normalen Abwicklung und beim Abschluss der Mehrwertsteuerabrechnung automatisch erstellt. Zusätzlich wird bei Steuerpflicht das Konto 2201 „MWST: Zahllastkonto“ angelegt.

Wichtig: Direktes Buchen auf die genannten Mehrwertsteuerkonten ist – mit Ausnahme des Kontos 2201 für den Geldfluss – nicht zulässig.

Die Abrechnungsfunktion: Kontrolle und Korrektur

Die Abrechnungsfunktion von PiNUS21 kontrolliert und korrigiert erfasste Buchungen innerhalb einer Mehrwertsteuerperiode. Änderungen aus bereits abgerechneten Steuerperioden werden als Nachtrag oder Storno in die aktuelle Periode übernommen. Bei Buchungskorrekturen wird stets die letzte Steuerperiode im Geschäftsjahr geöffnet.

Die Abrechnungsfunktion berechnet die verbuchte Umsatzsteuer und addiert bei der Einstellung nach der effektiven Methode die geltend gemachten Vorsteuern. Vor Abschluss haben Anwendende die Möglichkeit, noch nicht verbuchte Ergänzungen vorzunehmen, wie z.B. Vorsteuerkorrekturen oder Eigenverbrauch. Das System vergleicht die Summe der verbuchten Umsatzsteuer mit dem Sollwert aus den gemeldeten Umsätzen und stellt alle nötigen Listen zur Verfügung (z.B. MWST-Abrechnung, Kontrolljournal).

Fazit

Mit PiNUS21 haben Sie ein leistungsstarkes Tool, das Ihnen bei der Buchung und Abrechnung der Mehrwertsteuer umfassend zur Seite steht. Achten Sie auf die richtigen Einstellungen und lassen Sie sich bei der Buchführung rigoros unterstützen – für eine fehlerfreie und effiziente Mehrwertsteuerabrechnung!

Vorsteuer

(400) Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand - Konto 1170

Ziffer 400: Anrechenbare Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand

Die Vorsteuern, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit nach Art. 28 MWSTG auf dem Material- und dem Dienstleistungsaufwand angefallen sind, sind unter dieser Ziffer abzuziehen.

Aufgrund der gewählten Kontenklasse (Bsp. Kontenklasse 4) wird die Ziffer automatisch richtig gesetzt.

(405) Vorsteuer auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand - Konto 1171

Ziffer 405: Anrechenbare Vorsteuer auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand

Die Vorsteuern, die nicht unter Ziffer 400 abgezogen werden können, sind hier aufzuführen. Es handelt sich um die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit nach Art. 28 MWSTG angefallene Vorsteuer auf den Investitionen und dem übrigen Betriebsaufwand.

Aufgrund der gewählten Kontenklasse (Bsp. Kontenklasse 1, 5 und 6) wird die Ziffer automatisch richtig gesetzt.

(415) Normal 100%, weniger bei gemischter Verwendung

Ziffer 415: Vorsteuerkorrekturen: gemischte Verwendung (Art. 30 MWSTG), Eigenverbrauch (Art. 31 MWSTG)

Hier wird der Geschäftsanteil in Prozent (nach dem Verhältnis der Verwendung) deklariert, beispielsweise infolge:

  • Gemischte Verwendung (d.h. Verwendung sowohl für Zwecke, die zum Vorsteuerabzug berechtigen als auch für Zwecke, die nicht zum Vorsteuerabzug oder die ausserhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit liegen)
  • Eigenverbrauch

Eigenverbrauch kann auch pauschal via MWST-Abrechnungsfunktion deklariert und der Ziffer 415 zugewiesen werden

(420) Normal 0%, Vorsteuerkürzung

Ziffer 420: Vorsteuerkürzung: Nicht-Entgelte wie Subventionen, Kurtaxen usw. (Art. 33, Abs. 2 MWSTG)

Unter dieser Ziffer werden Vorsteuerkürzungen im Zusammenhang mit dem Erhalt von Nicht-Entgelten deklariert. Zu solchen Kürzungen führen folgende Nicht-Entgelte (vgl. Art. 18 Abs. 2 Bst.ac, MWSTG, siehe auch Ziffer 900)

  • Subventionen, Direktzahlungen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge;
  • Gelder, die Kur- und Verkehrsvereine ausschliesslich aus öffentlich rechtlichen
    Tourismusabgaben erhalten;
  • Beiträge, die Entsorgungsanstalten oder Wasserwerke aus kantonalen Wasser-, Abwasser oder Abfallfonds erhalten.

Vorsteuerkürzungen können auch pauschal via MWST-Abrechnungsfunktion deklariert und der Ziffer 420 zugewiesen werden

Kurzbeschrieb Tutorial Video

Beim Buchen nach vereinbartem Entgelt wird als erstes der Debitor oder Kreditor erfasst. Die Buchung an Forderungen bzw. Verbindlichkeiten kann entweder mit einem Einzelbeleg oder mit einem Sammelbeleg erfolgen.

Um einen Geldfluss zu erfassen, öffnen Sie die Buchung im Journal über Ändern/Zahlung. Es öffnet sich der komplette Buchungsbeleg. Dieser kann in jedem Register korrigiert oder ergänzt werden.
Im Register Buchen Zahlung werden die einzelnen Geldflüsse nach Datum erfasst und gespeichert. Des weiteren gibt PiNUS21 Vorschläge für die Verbuchung von Ertrags- und Aufwandminderungen. Dabei sind bereits korrekte Buchungssätze hinterlegt und können übernommen werden. Sofern Sie mit MWST buchen, wird bei einer Ertragsminderung automatisch die Ziffer 235 der Buchung zugewiesen und in der MWST-Abrechnung aktiviert.

Über Journal/Buchen -> aktueller Saldo offene Posten, gelangen Sie in die Übersicht der offenen Debitoren oder Kreditoren. Wählen Sie das gewünschte Konto (Forderungen oder Verbindlichkeiten) um die Details zu sehen. Aus dieser Ansicht haben Sie auch die Möglichkeit einen Geldfluss zu verbuchen. Öffnen Sie den Geschäftsfall über Ändern/Zahlung und Sie gelangen auf dieselbe Buchungsmaske wie im Journal.
Sobald ein Geschäftsfall saldiert wurde, verschwindet dieser aus der Übersicht der offenen Posten.

Ergänzung: Korrekturen und Kürzungen der Vorsteuer

Weitere Details zur Korrektur und Kürzung der Vorsteuer finden Sie unter folgendem Link:

Buchen nach vereinnahmtem Entgelt mit Mehrwertsteuer

Ergänzung: Buchen mit der Saldosteuersatzmethode

Ergänzungen zum Buchen mit der Saldosteuersatzmethode finden Sie unter folgendem Link:

Buchen nach vereinnahmtem Entgelt mit Mehrwertsteuer

Kurzbeschrieb Tutorial Video

Die korrekte Erfassung der Mehrwertsteuer kann sehr komplex sein. PiNUS21 unterstützt den Anwender bei der Buchungsarbeit mit verschiedenen Funktionen.

Das Programm eröffnet bei eingestellter Mehrwertsteuer automatisch die Konti 1170, 1171 sowie 2200 und reserviert diese ausschliesslich für Buchungen der Mehrwertsteuer. Die Konti werden bei der Abrechnung automatisch saldiert und miteinander verrechnet. Zudem erkennt PiNUS21 anhand des Buchungssatzes, ob Umsatzsteuer oder Vorsteuer gebucht werden muss und wählt automatisch das korrekte Konto. Bei Buchungen auf Material und Dienstleistungsaufwand (4000-er Konti) ist das Konto der Vorsteuer 1 (1170) hinterlegt und bei Buchungen auf Konten der Anlagen, Investitionen oder übrigen Betriebsaufwände (1500, 1600 und 6000-er Konti) das Vorsteuerkonto 2 (1171).

Unabhängig davon, ob Sie einen Sammelbeleg buchen oder eine einzelne Buchung erstellen, der Mehrwertsteuersatz kann für jede Buchung individuell angepasst und korrigiert werden.

Sie können den Rechnungsbetrag als Bruttobetrag inkl. MWST oder als Nettobetrag exkl. MWST mit dem korrekten MWST-Satz erfassen und das Programm rechnet den Steuerbetrag selbständig aus.

Abzüge der Umsatzsteuer können über Normalfall ohne Umsatzsteuer in der Buchung erfasst und mit dem entsprechenden Code versetzt werden, welche direkt in die Abrechnung einfliessen. Zudem können optierte Leistungen mit einem Haken bei Option für Versteuerung in die Ziffer 205 der MWST-Abrechnung geschrieben werden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Erfassung der Vorsteuer als pauschalen Steuerbetrag. Mit einem Haken bei Pauschalbetrag wird das Erfassungsfeld für die Vorsteuer freigeschaltet.

Ergänzung: Korrekturen und Kürzungen der Vorsteuer

Korrekturen bei gemischter Verwendung, Eigenverbrauch, Einlageentsteuerung oder Kürzungen des Vorsteuerabzuges werden mit den Ziffern 415 und 420 deklariert.

Ziffer 415: Normalfall 100%, weniger bei gemischter Verwendung

Ziffer 420: Normalfall 0%, Vorsteuerkürzung

siehe dazu auch: Erläuterungen zu den Ziffern der Vorsteuer

Vorsteuerkorrekturen und Kürzungen können auch pauschal via MWST-Abrechnungsfunktion deklariert und der Ziffer 415 und 420 zugewiesen werden.

Ergänzung: Buchen mit der Saldosteuersatzmethode

Wenn Sie Ihren Betrieb mit der Saldosteuersatzmethode abrechnen, können Sie Ihre zugeteilten Steuersätze im PiNUS21 erfassen.
Die Erfassung erfolgt in den Einstellungen der MWST. Es können bis zu zehn Saldosteuersätze hinterlegt und den entsprechenden Umsatzkonten zugewiesen werden. Hier erfahren Sie, die die Mehrwertsteuer-Einstellungen getätigt werden.

In der Buchungsmaske werden die hinterlegten Saldosteuersätze im Dropdown-Menü angezeigt und können der Buchung zugewiesen werden.
Die Mehrwertsteuer wird pro Buchung mit dem ausgewählten Steuersatz berechnet. Dabei entsteht automatisch eine separate MWST-Buchung.

I. Umsatz

(200) Vereinbarte bzw. vereinnahmte Entgelte

Ziffer 200: Total der vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte (Art. 39 MWSTG), inkl. Entgelte aus Übertragungen mit Meldeverfahren sowie aus Leistungen im Ausland

  • Bei Abrechnung nach vereinbarten Entgelten: Deklaration sämtlicher in Rechnung gestellter Entgelte und der Zahlungseingänge ohne Rechnungsstellung;
  • Bei Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten: Deklaration sämtlicher in der Abrechnungsperiode vereinnahmter Entgelte;
  • Die Entgelte der Ziffer 205 sind unter der Ziffer 200 enthalten.
  • Die Entgelte, welche als Abzüge unter den Ziffern 220 – 280 deklariert werden, sind in der Ziffer 200 enthalten (inkl. z.B. Entgelte aus Veräusserungen im Meldeverfahren und Leistungen im Ausland).
(205) Option für Versteuerung

Ziffer 205: In Ziffer 200 enthaltene Entgelte aus nicht steuerbaren Leistungen (Art. 21 MWSTG), für welche nach Art. 22 MWSTG optiert (freiwillig versteuert) wird

Diese Ziffer beinhaltet die Entgelte aus nach Artikel 21 MWSTG von der Steuer ausgenommenen Leistungen, die freiwillig versteuert werden.

II. Abzüge

(220) Befreite Leistungen

Ziffer 220: Von der Steuer befreite Leistungen (u.a. Exporte, Art. 23 MWSTG), von der Steuer befreite Leistungen an begünstigte Einrichtungen und Personen (Art. 107 MWSTG)

Leistungen, die von der Steuer befreit sind, können in dieser Ziffer vom Gesamtentgelt (Ziffer 200) wieder in Abzug gebracht werden. Unter die von der Steuer befreiten Entgelte fallen namentlich Entgelte für Exporte, oder Lieferungen von Gegenständen die nachweislich unter Zollüberwachung standen. Auf den entsprechenden Entgelten ist keine MWST abzurechnen und es muss keine Korrektur der Vorsteuer erfolgen. Unterlagen zum Nachweis sind nur auf ausdrückliches Verlangen der ESTV einzureichen.

(221) Leistungen im Ausland

Ziffer 221: Leistungen im Ausland

Unter dieser Ziffer sind sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen aufzuführen, bei denen der Ort der Lieferung im Ausland liegt. Das sind z.B. Ausland-Ausland Lieferungen oder Dienstleistungen deren Empfänger Sitz im Ausland haben.
Auf den entsprechenden Entgelten ist keine MWST abzurechnen und es muss keine Korrektur der Vorsteuer erfolgen. Unterlagen zum Nachweis sind nur auf ausdrückliches Verlangen der ESTV einzureichen.

(225) Übertragung im Meldeverfahren

Ziffer 225: Übertragung im Meldeverfahren (Art. 38 MWSTG) bitte zusätzlich Form. 764 einreichen

Artikel 38 Absatz 3 MWSTG sieht vor, dass die Übertragungen im Meldeverfahren (Umstrukturierungen nach Fusionsgesetz oder Übertragungen von Gesamt- oder Teilvermögen) im Rahmen der ordentlichen MWST-Abrechnung zu deklarieren sind. Das entsprechende Formular 764 ist spätestens im Zeitpunkt der Einreichung der MWST-Abrechnung einzureichen.

(230) Ausgenommene Inlandsleistungen

Ziffer 230: Nicht steuerbare Leistungen (Art. 21 MWSTG), für die nicht nach Art. 22 MWSTG optiert wird

Unter dieser Ziffer können nur die Entgelte aus Leistungen abgezogen werden, die von der MWST ausgenommen sind (keine MWST auf dem Entgelt und kein Anspruch auf Vorsteuerabzug auf den Aufwendungen) und für die nicht optiert wird.

Zum Beispiel (Auszug)

  • Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Grundstücksteilen und von fest eingebauten Vorrichtungen und Maschinen, die zu einer Betriebsanlage gehören
  • Die Veräusserung von im eigenen Betrieb gewonnen Erzeugnisse der Landwirtschaft, Forstwirtschaft sowie der Gärtnerei sowie der Verkauf von Vieh durch Viehhändler und der Verkauf von Milch durch Milchsammelstellen an milchverarbeitende Betriebe
  • Leistungen im Bereich der Erziehung und Bildung mit Ausnahme der in diesem Zusammenhang erbrachten gastgewerblichen und Beherbergungsleistungen
  • Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschliesslich der Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter oder Versicherungsvertreterin
  • Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs
(235) Entgeltsminderung

Bei Abrechnung nach vereinbarten Entgelten können Entgeltsminderungen wie Rabatte, Skonti und Verluste auf Umsätzen aus steuerbaren Leistungen hier in Abzug gebracht werden. Gewährte Umsatzboni und andere nachträgliche Rabattvergütungen können ungeachtet der Abrechnungsart abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Umsätze in dieser oder einer früheren MWST-Abrechnung unter Ziffer 200 deklariert wurden.

(280) Diverses

Hier können alle abzugsberechtigten Beträge aufgeführt werden, die nicht den Ziffern 220-230 zugeteilt werden können.

lll. andere Mittelflüsse

(900) Subventionen

Ziffer 900: Subventionen, Kurtaxen u.Ä., Entsorgungs- und Wasserwerkbeiträge (Art. 18 Abs. 2 Bst. a – MWSTG)

Nachfolgend aufgeführte Nicht-Entgelte sind hier zu deklarieren. Unter Ziffer 200 sind sie jedoch nicht aufzuführen. Die damit verbundenen Vorsteuerkürzungen sind unter der Ziffer 420 zu berücksichtigen.

Zum Beispiel (Auszug)

  • Subventionen, Direktzahlungen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge
  • Kurtaxen u.Ä.
  • Beiträge aus kantonalen Wasser-, Abwasser- oder Abfallfonds an Entsorgungsanstalten
(910) Spenden, Dividenden

Ziffer 910: Spenden, Dividenden, Schadenersatz usw.

Die Nicht-Entgelte, die unter dieser Ziffer deklariert werden, sind unter Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe d – l MWSTG aufgelistet. Unter Ziffer 200 sind sie jedoch nicht aufzuführen.

Zum Beispiel (Auszug)

  • Spenden
  • Dividenden und andere Gewinnanteile
  • Pfandgelder, namentlich auf Umschliessung und Gebinden
  • Zahlungen für Schadenersatz, Genugtuung und dergleichen
  • Entschädigung für unselbständig ausgeübte Tätigkeiten wie Verwaltungsratshonorar, Behördenentschädigung, Sold
  • Gebühren, Beiträge oder sonstige Zahlungen, die für hoheitliche Tätigkeiten empfangen werden

Diese Nicht-Entgelte sind hier zu deklarieren.

Merkblatt über die Bewertung der Naturalbezüge und der privaten Unkostenanteile von Geschäftsinhabern in der Land- und Forstwirtschaft

Merkblatt über die Bewertung der Naturalbezüge und der privaten Unkostenanteile von Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhabern

Merkblatt über die Bewertung von Verpflegung und Unterkunft von Unselbstständigerwerbenden

Höchstsätze Abschreibungen vom Buchwert
Personalwohnhäuser (nur Gebäude)2 %
Personalwohnhäuser (mit Land)1.5 %
Geschäftshäuser/Büro (nur Gebäude)4 %
Geschäftshäuser/Büro (mit Land)3 %
Gebäude Gastwirtschaft+Hotel (nur Gebäude)6 %
Gebäude Gastwirtschaft+Hotel (mit Land)4 %
Lagergebäude (nur Gebäude)8 %
Lagergebäude (mit Land)7 %
Gewerbliche Bauten (nur Gebäude)8 %
Gewerbliche Bauten (mit Land)7 %
Hochregallager + ähnliche Einrichtungen15 %
Fahrnisbauten auf fremden Grund20 %
Geleisanschlüsse20 %
Wasserleitungen zu industriellen Zwecken20 %
Tanks, Container20 %
Geschäftsmobiliar25 %
Werkstatt- + Lagereinrichtungen mit Mobiliarcharakter25 %
Anhänger, Transportmittel ausgenommen Motorfahrzeuge30 %
Apparate + Maschinen zu Produktionszwecken30 %
Motorfahrzeuge aller Art40 %
Maschinen starke Beanspruchung40 %
Büromaschinen40 %
Datenverarbeitungsanlagen (Hardware + Software)40 %
Immaterielle Werte40 %
Sutomatische Steuerungssysteme40 %
Sicherheitseinrichtungen, Mess-/Prüfgeräte40 %
Werkzeuge/Werkgeschirr45 %
Geräte, Maschinenwerkzeuge45 %
Gebinde, Gerüstmaterial, Paletten45 %
Geschirr/Wäsche Gastgewerbe45 %
Höchstsätze Abschreibungen vom Buchwert
Boden---
Gesamtsatz Land, Gebäude, Meliorationen, Pflanzen3 %
Entwässerung; Güterzusammenlegung10 %
Erschliessungen, Rebmauern6 %
Rebanlagen12 %
Obstanlagen20 %
Wohnhäuser2 %
Gesamtsatz für Gebäude und Bauernhäuser4 %
Oekonomiegebäude6 %
Leichtbauten, Schweineställe, Geflügelhallen usw.10 %
Silos, Bewässerungen10 %
Mechanische Einrichtungen25 %
Fahrzeuge normale Beanspruchung40 %
Fahrzeuge starke Beanspruchung50 %
Maschinen normale Beanspruchung40 %
Maschinen starke Beanspruchung50 %

Bevor Sie mit dem Buchen starten könne, laden Sie Ihre camt.053-Datei hoch. Hinweise zum Hochladen und Einrichten sowie Erklärungen zur Darstellung des Kontenabgleichs finden Sie im Funktionsbeschrieb Import camt.053/Vorbereitung Kontenabgleich.

Nachdem Sie die camt.053-Datei erfolgreich importiert und die Zuordnung an den Kontenplan erledigt haben, kann der Kontenabgleich abgearbeitet werden.

Wählen Sie zum Buchen eine Transaktion aus und öffnen Sie diese mit Buchen/Regel. Nun öffnet sich die Buchungsmaske und erfordert die Eingabe der fehlenden Angaben. Sobald alle Felder abgefüllt sind, kann die Buchung gespeichert werden. Der Buchen Status wechselt nun auf „verbucht“ und die Buchung wird im Journal unten aufgeführt.

 

Buchungsregel erstellen

Für wiederkehrende Buchungen kann eine Buchungsregel anhand der Bankinformation erstellt werden. Öffnen Sie dazu eine Transaktion ebenfalls über Buchen/Regel und ergänzen Sie die Buchungsmaske. Bevor Sie die Buchung speichern, wechseln Sie in der Buchungsmaske in das Register Suchkriterien.

Wählen Sie nun aus den Bankinformationen die wiederkehrenden Inhälte aus,  auf welche die Regel angewendet werden soll. Die ausgewählten Inhälte sind auf der rechten Seite ersichtlich und können bearbeitet werden. Anhand der ausgewählten Bankinformationen wird automatisch ein Vorlagenname erstellt. Speichern Sie nun die erfasste Regel mit dem Plus und im Anschluss die Buchung mit Verbuchen.

Die erfasste Buchungsregel bezieht sich auf das hinterlegte Geldkonto. Falls Sie mit mehreren Konten im Kontenabgleich arbeiten, muss die gleiche Regel auf jedes Konto erfasst werden.

Buchen mit Regel

Die Regel wird nun auf alle Transaktionen mit der gleichen Bankinformation angewendet und im Buchen Status mit Offen m. Regel gekennzeichnet.

Sie haben nun die Möglichkeit, nach der Buchungsvorlage zu filtern, alle zusammen zu markieren und über Buchen autom. alle zusammen zu verbuchen.

Selbstverständlich können Sie über Buchen/Regel weiterhin jede Buchung einzeln aufrufen, bei Bedarf anpassen und verbuchen.

bereits vorhandene Journalbuchungen

Wenn eine Transaktion des Bankkontos bereits im Journal vorhanden ist, weil es bereits manuell gebucht wurde, erscheint im Buchen Status folgende Mitteilung: „Im Jou. gef./Verbinden?“ sowie die bisherige Belegnummer.

Durch markieren der Transaktion, wird im Journal unten die Buchung angezeigt. Über den Button Verbinden, können die Datensätze miteinander verknüpft werden und die Transaktion wird ohne Buchen als erledigt markiert.

Kreditor Status

Der Kreditor Status bezieht sich auf die optionaler Funktion Kreditorenverwaltung.

Wenn Sie Ihre Zahlungen in der Kreditorenverwaltung erfassen und mittels pain001-Datei an Ihr e-Banking übermitteln, wird der Datensatz in der camt.053-Datei erkannt und im Kontenabgleich als gefunden markiert. Noch nicht verbuchte Zahlungen können so nachträglich verbucht werden. Bereits vorhandene Buchungen aus der Kreditorenverwaltung können manuell erledigt werden um die Transaktion als erledigt zu markieren.