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  • QR-Code mit Smartphone vom Bildschirm scannen oder Link anwählen
  • Im Store die QR-Rechnung Scanner App downloaden und anschliessend auf Ihrem Smartphone installieren
  • Anschliessend in PiNUS21 eBanking/Kreditor die Scanner App mit PiNUS21 verbinden (QR-Code mit Smartphone scannen)

Direktlink für Android Geräte. (QR-Code mit Smartphone vom Bildschirm scannen oder Link anwählen)

Erforderliche Android-Version 5.0 oder neuer.

Direktlink für Apple Geräte. (QR-Code mit Smartphone vom Bildschirm scannen oder Link anwählen)

Erforderliche iOS-Version 10.0 oder neuer. Kompatibel mit iPhone, iPad und iPod touch.

Weitere Informationen zur Scanner App finden Sie auf der Internetseite des Entwicklers Reto Steimen unter www.qrzahlteil.ch .

Import Vorjahre aus PiNUS classic

Folgende Möglichkeiten für die Vorjahre wie auch das aktuelle Geschäftsjahr, je nach Kontenplaneinstellung sind gegeben:

  • Einzelunternehmen (ohne Personengesellschaften): Abgeschlossene und unwiderruflich gesperrte Vorjahre* möglich, Eingangsbilanz und laufende Buchung des aktuellen Geschäftsjahres.
  • Personengesellschaften: Eingangsbilanz und laufende Buchung des aktuellen Geschäftsjahres
  • Juristische Personen: Abgeschlossene und unwiderruflich gesperrte Vorjahre möglich, Eingangsbilanz und laufende Buchung des aktuellen Geschäftsjahres.
  • Vereine, Privatbuchhaltung, Andere Verhältnisse: Eingangsbilanz und laufende Buchung des aktuellen Geschäftsjahre

*die Vorjahre können zu Vergleichszwecken eingesehen werden, ein Bearbeiten ist unmöglich.

 

PiNUS21 unterstützt dabei folgende Einstellungen:

  • MWST Brutto
  • Kontenpläne nach nRLR ab 2015
    (Kontenpläne vor 2015 können in PiNUS classic umgewandelt werden damit Sie für den Import korrekt sind. Mehr dazu erfahren Sie im nachfolgenden Kapitel.

 

Die Datenübernahme ab PiNUS classic erfolgt durch die Pinus AG. Dafür benötigen wir von Ihnen eine Datensicherung aus PiNUS classic.

Gerne besprechen wir persönlich das Vorgehen für die Datenübernahme. Unsere Stefanie Bräm berät Sie gerne am Telefon (052/320 90 30) oder per eMail.

Import aus PiNUS classic mit Kontenplan bis 2014

Damit auch diejenigen Buchhaltungen ins PiNUS21 übernommen werden können, welche noch nach dem alten Kontenplan bis 2014 erfasst werden, muss eine Umwandlung der Kontenpläne in PiNUS classic vorgenommen werden.

Eine detaillierte Anleitung zur Umwandlungsfunktion finden Sie hier Anleitung Umstellung Kontenplan unter Pinus Finanzbuchhaltung.

Anbei eine Kurzfassung:

In PiNUS classic führen Sie die Kontenplan Version: bis 2014. Diese Information entnehmen Sie in der Finanzbuchhaltung oben Rechts in den Mandanteninformationen

Um die Umwandlung zu starten, wechseln Sie in die Einstellungen und wählen Sie Umwandeln.

Sie werden nun Schritt für Schritt durch den Umwandlungsprozess geführt.

Wählen Sie die Jahre aus, welche umgewandelt werden sollen. Beachten Sie, dass der Abschluss in allen Geschäftsjahren aufgehoben wird und nochmals gerechnet werden muss.

PiNUS classic zeigt an, welche Kontonummern geändert werden. Mit Klick auf weiter wird die Umwandlung bestätigt und gestartet.

Sobald die Umwandlung stattgefunden hat, muss der Abschluss neu berechnet werden.

Die umgewandelten Geschäftsjahre sind nun bereit für die Übernahme in PiNUS21.

Import Lohndaten aus PiNUS classic

Sie arbeiten mit dem Lohnmodul von PiNUS classic und haben für die Finanzbuchhaltung PiNUS21 im Einsatz?
Die Lohnbuchungen können deshalb nicht direkt in die Finanzbuchhaltung übertragen werden. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie mit beiden Softwares zusammenarbeiten können.

Für den Export der Lohndaten aus PiNUS classic folgen Sie dieser Anleitung.

Vorgehen PiNUS21

Um die Lohndaten erstmals in PiNUS21 zu importieren muss als erstes ein Vermittlungskonto Löhne eröffnet werden.

Gehen Sie dazu in die <Einstellungen> und zum <Kontenplan>.

Vom Export wird das Vermittlungskonto Löhne 9950 gebucht. In PiNUS21 muss dieses Konto falls noch nicht vorhanden, zuerst eröffnet werden.

Gehen Sie dazu in den Kontenplan-Einstellungen in den 9000-Bereich und erstellen Sie eine Ergänzung mit der Nummer <9950 Vermittlungskonto Löhne>.

Wechseln Sie links in der Menüleiste in die Importfunktion aus externer Quelle.

Mit der Importfunktion können beliebige CSV-Dateien mit Journalbuchungen eingelesen und für die Verbuchung vorbereitet werden.

Klicken Sie zum hinzufügen der Datei auf das grüne Blatt und wählen Sie die zu importierende Datei aus.  Sie erhalten eine Vorschau auf den Dateiinhalt (2).

Definieren Sie den Spaltentrenner der Dateiinhalte (3). Für den Import der Lohndaten wählen Sie <Comma>.
Danach werden die Daten in einzelne Spalten unterteilt.

Nun müssen die Datensätze einem Feldnamen zugewiesen werden. Wählen Sie dafür die Spalte mit einem Doppelklick an, und weisen Sie über <Feldnamen Zuweisung> und <Format Zuweisung> einen Spaltentitel zu. Bestätigen Sie Ihre Auswahl mit dem Pfeil nach unten.

Folgende Feldzuweisungen müssen für den Import von Lohnbuchungen (Aufwand- und Zahlungsbuchungen) festgelegt werden:

Spalte / Feldname
bd / Buchungsdatum
kt1 / Kto. Nr.1 (Soll)
kt2 / Kto. Nr. 2 (Haben)
kb / Beleg-Nr.
bt / Buchungstext Was
xw / Buchungsbetrag
mrf / MWST-Satz => falls Mandant MWST-pflichtig

Die restlichen Spalten müssen nicht definiert werden.

Mit Klick auf <Vorbereiten> werden die Buchungen aufbereitet. In der Buchungsvorschau werden nun alle Buchungen angezeigt. Korrekte Buchungen sind grün, fehlerhafte rot markiert.

Importvorlage erstellen

Damit die Feldzuweisungen nicht bei jedem Import neu definiert werden muss, können die Spalteneinstellungen als Vorlage gespeichert werden.

Geben Sie dazu nach der Zuweisung einen Vorlagen-Namen ein und bestätigen mit dem Plus.

Diese Vorlage wir nun in PiNUS21 gespeichert, und kann beim nächsten Import der gleichen Datei über das Vorlage-Feld ausgewählt werden.

Importdaten verbuchen

Damit alle vorbereiteten Buchungen nun definitiv ins Journal geschrieben werden, bestätigen Sie die Vorschau mit <autom. Buchen>.

Falls Sie einzelne Buchungen bearbeiten möchten, klicken Sie auf <Buchen>. Es öffnet sich die bekannte Buchungsmaske für mögliche Änderungen.

Die importierten Buchungen werden im Journal mit folgendem Symbol gekennzeichnet.

Wiederholen Sie den Vorgang für alle CSV-Dateien, die aus dem Lohnprogramm exportiert wurden.

 

Eine vollständige Anleitung zum Export der Lohndaten aus PiNUS classic Lohn und Import in PiNUS21 finden Sie hier: Anleitung Export / Import Lohn

Import Fakturadaten aus PiNUS classic

Sie arbeiten mit dem Fakturamodul von PiNUS classic und haben für die Finanzbuchhaltung PiNSU21 im Einsatz?
Die Fakturabuchungen können deshalb nicht direkt in die Finanzbuchhaltung übertragen werden. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie mit beiden Softwares zusammenarbeiten können.

Für den Export der Fakturadaten aus PiNUS classic folgen Sie dieser Anleitung.

Vorgehen PiNUS21

Die Fakturadaten können als CSV-Datei in der Funktion Import aus ext. Quellen importiert werden. Öffnen Sie dazu diese Funktion.

Zum Hinzufügen der Datei klicken Sie auf das grüne Blatt (1.) und wählen die zu importierende Datei aus. Sie erhalten direkt eine Vorschau auf den Dateninhalt (2.). Falls die Dateninhalte nicht sauber in Spalten unterteilt werden, wählen Sie im Spaltentrenner (3.) die passende Einstellung.

Sobald die Daten in Spalten aufgetrennt wurden, können die Feldnamen zugewiesen werden.

Wählen Sie dafür die Spalte mit einem Doppelklick an und weisen Sie über Feldnamen Zuweisung und Format Zuweisung einen Spaltentitel zu. Bestätigen Sie Ihre Auswahl mit dem Pfeil nach unten.

Damit der Datenimport funktioniert, weisen Sie den Faktura-Daten folgende Spalten zu:

Spalte / Feldname
Konto / Kto. Nr. 1 (Soll)
Gegenkonto / Kto.Nr. 2 (Haben)
Belegdatum / Buchungsdatum
Belegnummer / Beleg Nr.
Buchungstext / Buchungstext Was
Sollumsatz / Buchungsbetrag (Soll)
Habenumsatz / Buchungsbetrag (Haben)*
Steuerart / leer lassen
Steuercode / Mwst Satz
Mwst0 / Mwst Code
* Ein Buchungsbetrag Haben wird beim Vorbereiten automatisch mit einem Minus-Vorzeichen ergänzt. Beim Buchen werden die Soll/Haben-Konten getauscht.

 

Die übrigen Spalten müssen nicht definiert werden.

Anwender mit MWST-Pflicht müssen bei der Effektiven Methode nun die MWST-Sätze entschlüsseln. Dazu nutzen Sie die Funktion Ersetzen durch.

Klicken Sie als erstes auf die Spalte Steuercode. Nun kann in der Übersetzungstabelle folgende Aufschlüsselung eingegeben werden:

Original / Ersetzen durch
1 / 8.1
2 / 2.6
3 / 3.8

Dasselbe Vorgehen mit dem Ersetzen kann auch auf die Belegnummer angewendet werden. Falls Sie die Belegnummer aus Faktura, ohne das vorangestellte F, übernehmen möchten, empfiehlt sich, die die Ersetzung durchzuführen, andernfalls würde die Belegnummer 0 für alle Faktura-Importe erfasst werden.

Wählen Sie dazu die Spalte Beleg-Nr. aus und fügen Sie folgende Ersetzung ein:

Original / Ersetzen durch
F* / 0

Nun sind alle Einstellungen erfasst. Klicken Sie nun auf Vorbereiten um die Buchungen aufzubereiten. In der Buchungsvorschau (unten) werden nun die Buchungen angezeigt. Korrekte Buchungen sind grün, fehlerhafte rot.

Importvorlage erstellen

Damit die Feldzuweisungen nicht bei jedem Import neu definiert werden müssen, können die Spalteneinstellungen als Vorlage gespeichert werden.

Geben Sie dazu nach der Zuweisung einen Vorlagen-Namen ein und bestätigen mit dem Plus. Diese Vorlage wird nun in PiNUS21 gespeichert, und kann beim nächsten Import der gleichen Datei über das Vorlagen-Feld ausgewählt werden.

Importdaten verbuchen

Damit alle vorbereiteten Buchungen nun definitiv ins Journal geschrieben werden, bestätigen Sie die Vorschau mit autom. Buchen.

Falls Sie einzelne Buchungen bearbeiten möchten, klicken Sie auf Buchen. Es öffnet sich die bekannte Buchungsmaske für mögliche Änderungen.

Über Erledigt verlassen Sie die Importfunktion.

Die importierten Buchungen werden im Journal mit folgendem Symbol gekennzeichnet.

Die integrierte Belegverwaltung von PiNUS21 steht allen PiNUS21-Nutzenden unabhängig vom Lizenzumfang zur Verfügung.

Im Menüpunkt Belegverwaltung erhalten Sie einen Überblick über die hinzugefügten Belege. Es gibt verschiedene Register, in welche die Belege je nach Bearbeitungsstand eingeordnet werden. Im Register “Eingang/Offen” werden alle neuen, unbearbeiteten Belege angezeigt.

Der jeweilige Bearbeitungsstand des Beleges entnehmen Sie in der Spalte “Zahl. Status“ resp. “Buchen Status“.

 

Über Hochladen können digitale Belege von Ihrem PC in PiNUS21 hochgeladen werden. Beim Hochladen werden alle PDF-Dateien einer OCR-Erkennung (Optical Character Recognition) unterzogen, um später die Volltextsuche auf die Belege zu ermöglichen, aber auch um die QR-IBAN-Daten auszulesen. In der Statusspalte Text Erkenn. werden Sie darüber informiert, ob die Texterkennung abgeschlossen ist und ob eine QR-IBAN erkannt wurde. Klicken Sie auf Aktualisieren, um den Texterkennungs-Status oder die Filtereingabe neu zu laden.

Sobald die Texterkennung abgeschlossen ist, kann der Beleg durch Auswählen in der Vorschau angezeigt werden.

In der Vorschau wird zum einen der Beleg angezeigt. Es gibt aber weitere Register für die Texterkennungs-Informationen sowie dem Belegprotokoll.

Jedem hochgeladenen Beleg wird ein Protokoll angefügt, worin alle Bearbeitungsinformationen erfasst werden. Dies gewährt die Nachvollziehbarkeit des Beleges und ist für die ordnungsgemässe Buchführung relevant.

In der Beleg-Vorschau haben Sie zudem die Möglichkeit die Bezeichnung zu überarbeiten. Wählen Sie dazu den Beleg an und Klicken Sie auf das Bearbeiten Symbol. Ebenfalls kann der Beleg auch direkt aus der Vorschau heruntergeladen werden.

Belegbearbeitung mit Kreditorenverwaltung

Wenn Sie mit der Kreditorenverwaltung von PiNUS21 arbeiten, können Sie direkt aus der Belegverwaltung die Zahlungen erfassen. Wählen Sie dazu einen oder mehrere Belege aus, die Sie bezahlen möchten und klicken Sie auf Bezahlen. Es folgt bei einer Zahlung die bekannte Zahlungsmaske, bei Mehrfachauswahl ein Hilfefeld wobei die Zahlungskonditionen für alle markierten Belege gleich erfasst werden können.

Durch die OCR-Erkennung werden die erkannten QR-IBAN Daten automatisch in die Zahlungsmaske abgefüllt und bei einem neuen Lieferanten sogleich ein Kontakt in der Kontaktverwaltung angelegt.
Falls für die Zahlung dennoch Informationen fehlen, welche bei der Mehrfachbezahlung nicht erfasst werden können, werden diese Zahlungen in der Kreditorenverwaltung als unvollständig angezeigt und können überarbeitet werden.

 

Die Belege in der Belegverwaltung erhalten mit der Zahlungserfassung den “Zahl. Status“ zugewiesen und werden ins Register “in Bearbeitung“ verschoben. Hier werden die Belege gespeichert, welche noch keiner Buchung angehängt sind.

Um die Zahlung auszuführen, wechseln Sie in die Kreditorenverwaltung, kontrollieren auf allfällige unvollständige Zahlungen und erstellen Sie mit den erfassten Zahlungen einen Zahlungsauftrag. Erfassen Sie daraufhin die Buchungen über die Kreditorenverwaltung. So fallen in der Belegverwaltung Ihre Belege ins Register “Erledigt“ und das Protokoll wird vollständig ausgewiesen.

Belegbearbeitung ohne Kreditorenverwaltung

Wenn Sie die Kreditorenverwaltung von PiNUS21 nicht lizenziert haben, können Sie die Verbuchung der Belege direkt aus der Belegverwaltung vornehmen. Markieren Sie in der Belegverwaltung den zu buchenden Beleg und Klicken Sie auf “Buchen“. Es öffnet sich der Buchendialog und der Beleg wird der Buchung angehängt.

Der Beleg erhält beim Verbuchen den Status Buchung zugewiesen und verschwindet ins Register “Erledigt“. Auch hier wird jeder Bearbeitungsschritt im Belegprotokoll nachgeführt. Bereits verbuchte Belege können nachträglich keiner Zahlung mehr angehängt werden.

Die Belege aus der Belegverwaltung können auch beim Buchen aus dem Journal oder der Konteneinsicht, oder aus dem Kontenabgleich hinzugefügt werden.

Klicken Sie dazu im Buchendialog auf das Dokumentsymbol und in der Belegvorschau auf +. Sie erhalten eine Liste mit allen nicht zugewiesenen Belegen aus der Belegverwaltung und können diejenigen anwählen, welche Sie der Buchung anhängen möchten.

Bestätigen Sie das Hinzufügen mit dem Häkchen und verbuchen Sie den Beleg.

weitere Belege oder Notizen einer Buchung oder Zahlung anhängen

Einer erfassten Zahlung oder Buchung können zusätzliche Belege aus der Belegverwaltung oder auch Notizen angefügt werden. Öffnen Sie dazu die Belegvorschau in der Zahlung oder Buchung, klicken Sie auf + und wählen Sie aus der Liste die anzuhängenden Belege aus. Ein Beleg kann aber nur einer Buchung angehängt werden. Sollten Sie den gleichen Beleg mehrfach brauchen, müssen Sie diesen mehrmals in die Belegverwaltung hochladen.

Mit dem Handsymbol können Sie der Zahlung oder Buchung eine Notiz anhängen, dazu muss einerseits eine Bezeichnung (oben) und unten das Textfeld befüllt werden und mit dem Häkchen die Notiz gespeichert werden

Über das Drop-Down Feld ganz oben, kann in der Belegvorschau zwischen den Belegen und Notizen gewechselt werden.

Was passiert wenn ein Beleg aus einer Zahlung oder Buchung gelöscht wird?

Wird ein Beleg aus einer Zahlung oder Buchung gelöscht, wird der Status sofort nachgeführt und ein Protokolleintrag erstellt.

Ist nun der Beleg weder einer Zahlung, noch einer Buchung zugeordnet erscheint er im Register Aufgehoben. Hier kann der Beleg mit dem Knopf “Übergabe“ in den Eingang zurück verschoben werden, sodass er neu zugewiesen werden kann.

Belege archivieren

Alle Belege die einer Zahlung und Buchung, oder nur einer Buchung zugewiesen sind, stehen im Register Erledigt. Hier bleiben die Belege stehen, bis sie manuell ins Archiv verschoben werden.

Wählen Sie dazu die Belege aus, welche archiviert werden sollen.
Wenn Sie nur eine gewisse Periode archivieren möchten, können Sie die Filterfunktion anwenden, welche sich auf das Buchungsdatum bezieht.

Klicken Sie auf Archivieren, im folgenden Dialogfeld haben Sie die Möglichkeit, die ausgewählten Belege auch gleich für eine externe Ablage herunterzuladen. Bestätigen Sie den Dialog mit “ja“ und die Belege werden ins Register Archiviert verschoben.

In den Registern Erledigt und Archiviert haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die Belege inkl. Protokoll in eine zip.Datei herunterzuladen und in ein externes Archiv zu verschieben. Der Beleg erhält die Bezeichnung gem. PiNUS21, dem Protokoll wird nach der Belegbezeichnung “_protokoll” angehängt.

Empfehlungen für die Archivierung von digitalen Belegen lesen Sie hier.

Die richtige Mehrwertsteuer Einstellung

Da neben “Buchen nach vereinnahmtem Entgelt” oder “Buchen nach vereinbartem Entgelt” zwischen “Keine MWST”, ” Saldosatz Methode” und “MWST effektiv Brutto” zu unterscheiden ist, kommt der richtigen MWST-Einstellung grösste Bedeutung zu.

Weil jede erfolgswirksame Buchung methodenabhängig erfasst wird, müssen gleich beim ersten Aufruf eines Geschäftsjahres die massgebenden Werte korrekt gewählt werden.

Wer zuerst bucht und nachträglich ändert, handelt sich Komplikationen ein! Welche Einstellungen aktuell gültig sind, kann jederzeit in der Titelleiste oder in der Navigation <Einstellung/Geschäftsjahr>, <Mehrwertsteuer> überprüft werden.

Je nach gewählter Abrechnungsmethode stellt das Programm die Anzahl Abrechnungsperioden zur Verfügung. In der Regel bei der Saldosatz Methode zwei Perioden, bei der Methode MWST Effektiv vier Perioden. Bei überlangen Geschäftsjahren von maximal 18 Monaten können bei der Methode MWST Effektiv bis zu maximal sieben Perioden zur Verfügung gestellt werden.

Korrekte Mehrwertsteuereinstellungen
Korrekte Mehrwertsteuereinstellungen

Rigorose Unterstützung beim Buchen

Das korrekte Buchen wird durch die Buchungsmaske stark erleichtert und geführt. Es ist einfach, vorausgesetzt der Anwender weiss, welche Umsatzsteuern fällig sind und welche Vorsteuern geltend gemacht werden können. Das Programm schlägt je nach gewähltem Erfolgskonto (Ertrag oder Aufwand) die entsprechenden Mehrwertsteuerkonti vor.

Für die Vorsteuer und Umsatzsteuer sind zwingend die Konti 1170, 1171 sowie 2200 reserviert. Das Programm eröffnet die Konti automatisch. Ebenso werden bei normalem Abwickeln der Buchungen und beim Abschliessen der Mehrwertsteuerabrechnung die Mehrwertsteuerbuchungen automatisch vorgenommen.  Zusätzlich zu den drei erwähnten Konti wird bei der Steuerpflicht das Konto 2201 “MWST: Zahllastkonto” eröffnet.

Damit die Abrechnung funktionieren kann, wird direktes Buchen auf die erwähnten Mehrwertsteuerkonti (Ausnahme Konto 2201 “MWST: Zahllastkonto” für den Geldfluss) nicht zugelassen.

Mehrwertsteuereinstellungen - Buchungsmaske
Mehrwertsteuereinstellungen - Buchungsmaske

Die Abrechnungsfunktion stellt alles bereit

Die Abrechnungsfunktion kontrolliert und korrigiert die erfassten Buchungen einer Mehrwertsteuerperiode. Korrigierte Buchungen aus den bereits abgerechneten Steuerperioden werden als Nachtrag und Storno in die aktuelle Periode gebracht. In jedem Fall wird bei einer Buchungskorrektur immer die letzte Steuerperiode im Geschäftsjahr geöffnet.

Die Abrechnungsfunktion berechnet die verbuchte Umsatzsteuer und addiert bei der Einstellung nach effektiver Methode die geltend gemachten Vorsteuern. Sie bietet Gelegenheit noch nicht verbuchte Ergänzungen vorzunehmen (z.B. Vorsteuerkorrekturen/Eigenverbrauch), verprobt die Summer der verbuchten Umsatzsteuern mit dem Sollwert, der sich aus den gemeldeten Umsätzen ergibt und stellt Listen (MWST-Abrechnung, Kontrolljournal) bereit.

Mehrwertsteuereinstellungen Abrechnung
Mehrwertsteuereinstellungen Abrechnung

Vorsteuer

(400) Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand - Konto 1170

Ziffer 400: Anrechenbare Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand

Die Vorsteuern, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit nach Art. 28 MWSTG auf dem Material- und dem Dienstleistungsaufwand angefallen sind, sind unter dieser Ziffer abzuziehen.

Aufgrund der gewählten Kontenklasse (Bsp. Kontenklasse 4) wird die Ziffer automatisch richtig gesetzt.

(405) Vorsteuer auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand - Konto 1171

Ziffer 405: Anrechenbare Vorsteuer auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand

Die Vorsteuern, die nicht unter Ziffer 400 abgezogen werden können, sind hier aufzuführen. Es handelt sich um die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit nach Art. 28 MWSTG angefallene Vorsteuer auf den Investitionen und dem übrigen Betriebsaufwand.

Aufgrund der gewählten Kontenklasse (Bsp. Kontenklasse 1, 5 und 6) wird die Ziffer automatisch richtig gesetzt.

(415) Normal 100%, weniger bei gemischter Verwendung

Ziffer 415: Vorsteuerkorrekturen: gemischte Verwendung (Art. 30 MWSTG), Eigenverbrauch (Art. 31 MWSTG)

Hier wird der Geschäftsanteil in Prozent (nach dem Verhältnis der Verwendung) deklariert, beispielsweise infolge:

  • Gemischte Verwendung (d.h. Verwendung sowohl für Zwecke, die zum Vorsteuerabzug berechtigen als auch für Zwecke, die nicht zum Vorsteuerabzug oder die ausserhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit liegen)
  • Eigenverbrauch

Eigenverbrauch kann auch pauschal via MWST-Abrechnungsfunktion deklariert und der Ziffer 415 zugewiesen werden

(420) Normal 0%, Vorsteuerkürzung

Ziffer 420: Vorsteuerkürzung: Nicht-Entgelte wie Subventionen, Kurtaxen usw. (Art. 33, Abs. 2 MWSTG)

Unter dieser Ziffer werden Vorsteuerkürzungen im Zusammenhang mit dem Erhalt von Nicht-Entgelten deklariert. Zu solchen Kürzungen führen folgende Nicht-Entgelte (vgl. Art. 18 Abs. 2 Bst.ac, MWSTG, siehe auch Ziffer 900)

  • Subventionen, Direktzahlungen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge;
  • Gelder, die Kur- und Verkehrsvereine ausschliesslich aus öffentlich rechtlichen
    Tourismusabgaben erhalten;
  • Beiträge, die Entsorgungsanstalten oder Wasserwerke aus kantonalen Wasser-, Abwasser oder Abfallfonds erhalten.

Vorsteuerkürzungen können auch pauschal via MWST-Abrechnungsfunktion deklariert und der Ziffer 420 zugewiesen werden

Kurzbeschrieb Tutorial Video

Beim Buchen nach vereinbartem Entgelt wird als erstes der Debitor oder Kreditor erfasst. Die Buchung an Forderungen bzw. Verbindlichkeiten kann entweder mit einem Einzelbeleg oder mit einem Sammelbeleg erfolgen.

Um einen Geldfluss zu erfassen, öffnen Sie die Buchung im Journal über Ändern/Zahlung. Es öffnet sich der komplette Buchungsbeleg. Dieser kann in jedem Register korrigiert oder ergänzt werden.
Im Register Buchen Zahlung werden die einzelnen Geldflüsse nach Datum erfasst und gespeichert. Des weiteren gibt PiNUS21 Vorschläge für die Verbuchung von Ertrags- und Aufwandminderungen. Dabei sind bereits korrekte Buchungssätze hinterlegt und können übernommen werden. Sofern Sie mit MWST buchen, wird bei einer Ertragsminderung automatisch die Ziffer 235 der Buchung zugewiesen und in der MWST-Abrechnung aktiviert.

Über Journal/Buchen -> aktueller Saldo offene Posten, gelangen Sie in die Übersicht der offenen Debitoren oder Kreditoren. Wählen Sie das gewünschte Konto (Forderungen oder Verbindlichkeiten) um die Details zu sehen. Aus dieser Ansicht haben Sie auch die Möglichkeit einen Geldfluss zu verbuchen. Öffnen Sie den Geschäftsfall über Ändern/Zahlung und Sie gelangen auf dieselbe Buchungsmaske wie im Journal.
Sobald ein Geschäftsfall saldiert wurde, verschwindet dieser aus der Übersicht der offenen Posten.

Ergänzung: Korrekturen und Kürzungen der Vorsteuer

Weitere Details zur Korrektur und Kürzung der Vorsteuer finden Sie unter folgendem Link:

Buchen nach vereinnahmtem Entgelt mit Mehrwertsteuer

Ergänzung: Buchen mit der Saldosteuersatzmethode

Ergänzungen zum Buchen mit der Saldosteuersatzmethode finden Sie unter folgendem Link:

Buchen nach vereinnahmtem Entgelt mit Mehrwertsteuer

Kurzbeschrieb Tutorial Video

Die korrekte Erfassung der Mehrwertsteuer kann sehr komplex sein. PiNUS21 unterstützt den Anwender bei der Buchungsarbeit mit verschiedenen Funktionen.

Das Programm eröffnet bei eingestellter Mehrwertsteuer automatisch die Konti 1170, 1171 sowie 2200 und reserviert diese ausschliesslich für Buchungen der Mehrwertsteuer. Die Konti werden bei der Abrechnung automatisch saldiert und miteinander verrechnet. Zudem erkennt PiNUS21 anhand des Buchungssatzes, ob Umsatzsteuer oder Vorsteuer gebucht werden muss und wählt automatisch das korrekte Konto. Bei Buchungen auf Material und Dienstleistungsaufwand (4000-er Konti) ist das Konto der Vorsteuer 1 (1170) hinterlegt und bei Buchungen auf Konten der Anlagen, Investitionen oder übrigen Betriebsaufwände (1500, 1600 und 6000-er Konti) das Vorsteuerkonto 2 (1171).

Unabhängig davon, ob Sie einen Sammelbeleg buchen oder eine einzelne Buchung erstellen, der Mehrwertsteuersatz kann für jede Buchung individuell angepasst und korrigiert werden.

Sie können den Rechnungsbetrag als Bruttobetrag inkl. MWST oder als Nettobetrag exkl. MWST mit dem korrekten MWST-Satz erfassen und das Programm rechnet den Steuerbetrag selbständig aus.

Abzüge der Umsatzsteuer können über Normalfall ohne Umsatzsteuer in der Buchung erfasst und mit dem entsprechenden Code versetzt werden, welche direkt in die Abrechnung einfliessen. Zudem können optierte Leistungen mit einem Haken bei Option für Versteuerung in die Ziffer 205 der MWST-Abrechnung geschrieben werden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Erfassung der Vorsteuer als pauschalen Steuerbetrag. Mit einem Haken bei Pauschalbetrag wird das Erfassungsfeld für die Vorsteuer freigeschaltet.

Ergänzung: Korrekturen und Kürzungen der Vorsteuer

Korrekturen bei gemischter Verwendung, Eigenverbrauch, Einlageentsteuerung oder Kürzungen des Vorsteuerabzuges werden mit den Ziffern 415 und 420 deklariert.

Ziffer 415: Normalfall 100%, weniger bei gemischter Verwendung

Ziffer 420: Normalfall 0%, Vorsteuerkürzung

siehe dazu auch: Erläuterungen zu den Ziffern der Vorsteuer

Vorsteuerkorrekturen und Kürzungen können auch pauschal via MWST-Abrechnungsfunktion deklariert und der Ziffer 415 und 420 zugewiesen werden.

Ergänzung: Buchen mit der Saldosteuersatzmethode

Wenn Sie Ihren Betrieb mit der Saldosteuersatzmethode abrechnen, können Sie Ihre zugeteilten Steuersätze im PiNUS21 erfassen.
Die Erfassung erfolgt in den Einstellungen der MWST. Es können max. 2 Saldosteuersätze hinterlegt und den entsprechenden Umsatzkonten zugewiesen werden.

In der Buchungsmaske werden die hinterlegten Saldosteuersätze im Dropdown-Menü angezeigt und können der Buchung zugewiesen werden.
Die Mehrwertsteuer wird pro Buchung mit dem ausgewählten Steuersatz berechnet. Dabei entsteht automatisch eine separate MWST-Buchung.

Buchen mit Saldosatz
Buchen mit Saldosatz

I. Umsatz

(200) Vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte

Ziffer 200: Total der vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte(Art. 39 MWSTG), inkl. Entgelte aus Übertragungen mit Meldeverfahren sowie aus Leistungen im Ausland

  • Bei Abrechnung nach vereinbarten Entgelten: Deklaration sämtlicher in Rechnung gestellter Entgelte und der Zahlungseingänge ohne Rechnungsstellung;
  • Bei Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten: Deklaration sämtlicher in der Abrechnungsperiode vereinnahmter Entgelte;
  • Die Entgelte der Ziffer 205 sind unter der Ziffer 200 enthalten.
  • Die Entgelte, welche als Abzüge unter den Ziffern 220 – 280 deklariert werden, sind in der Ziffer 200 enthalten (inkl. z.B. Entgelte aus Veräusserungen im Meldeverfahren und Leistungen im Ausland).
(205) Option für Versteuerung

Ziffer 205: In Ziffer 200 enthaltene Entgelte aus nicht steuerbaren Leistungen (Art. 21 MWSTG), für welche nach Art. 22 MWSTG optiert(freiwillig versteuert) wird
Diese Ziffer beinhaltet die Entgelte aus nach Artikel 21 MWSTG von der Steuer ausgenommenen
Leistungen, die freiwillig versteuert werden.

I. Abzüge

(220) Befreite Leistungen

Ziffer 220: Von der Steuer befreite Leistungen (u.a. Exporte, Art. 23 MWSTG), von der Steuer Befreite Leistungen an begünstigte Einrichtungen und Personen (Art. 107 MWSTG)

Leistungen, die von der Steuer befreit sind, können in dieser Ziffer vom Gesamtentgelt (Ziffer 200) wieder in Abzug gebracht werden. Unter die von der Steuer befreiten Entgelte fallen namentlich Entgelte für Exporte, oder Lieferungen von Gegenständen die nachweislich unter Zollüberwachung standen. Auf den entsprechenden Entgelten ist keine MWST abzurechnen und es muss keine Korrektur der Vorsteuer erfolgen. Unterlagen zum Nachweis sind nur auf ausdrückliches Verlangen der ESTV einzureichen.

(221) Leistungen im Ausland

Ziffer 221: Leistungen im Ausland

Unter dieser Ziffer sind sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen aufzuführen, bei denen der Ort der Lieferung im Ausland liegt. Das sind z.B. Ausland-Ausland Lieferungen, Dienstleistungen deren Empfänger Sitz im Ausland haben.
Auf den entsprechenden Entgelten ist keine MWST abzurechnen und es muss keine Korrektur der Vorsteuer erfolgen. Unterlagen zum Nachweis sind nur auf ausdrückliches Verlangen der ESTV einzureichen.

(225) Übertragung im Meldeverfahren

Ziffer 225: Übertragung im Meldeverfahren (Art. 38 MWSTG, bitte zusätzlich Form. 764 einreichen

Artikel 38 Absatz 3 MWSTG sieht vor, dass die Übertragungen im Meldeverfahren (Umstrukturierungen nach Fusionsgesetz oder Übertragungen von Gesamt- oder Teilvermögen) im Rahmen der ordentlichen MWST-Abrechnung zu deklarieren sind. Das entsprechende Formular 764 ist spätestens im Zeitpunkt der Einreichung der MWST-Abrechnung einzureichen.

(230) Ausgenommene Inlandsleistungen

Ziffer 230: Nicht steuerbare Leistungen (Art. 21 MWSTG), für die nicht nach Art. 22 MWSTG optiert wird

Unter dieser Ziffer können nur die Entgelte aus Leistungen abgezogen werden, die von der MWST ausgenommen sind (keine MWST auf dem Entgelt und kein Anspruch auf Vorsteuerabzug auf den Aufwendungen) und für die nicht optiert wird.

Beispiele (Auszug)

  • Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Grundstücksteilen und von fest eingebauten Vorrichtungen und Maschinen, die zu einer Betriebsanlage gehören
  • Die Veräusserung von im eigenen Betrieb gewonnen Erzeugnisse der Landwirtschaft, Forstwirtschaft sowie der Gärtnerei sowie der Verkauf von Vieh durch Viehhändler und der Verkauf von Milch durch Milchsammelstellen an milchverarbeitende Betriebe
  • Leistungen im Bereich der Erziehung und Bildung mit Ausnahme der in diesem Zusammenhang erbrachten gastgewerblichen und Beherbungsleistungen
  • Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschliesslich der Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter oder Versicherungsvertreterin
  • Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs
(235) Entgeltsminderung

Bei Abrechnung nach vereinbarten Entgelten können Entgeltsminderungen wie Rabatte, Skonti und Verluste auf Umsätzen aus steuerbaren Leistungen hier in Abzug gebracht werden. Gewährte Umsatzboni und andere nachträgliche Rabattvergütungen können ungeachtet der Abrechnungsart abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Umsätze in dieser oder einer früheren MWST-Abrechnung unter Ziffer 200 deklariert wurden.

(280) Diverses

Hier können alle abzugsberechtigten Beträge aufgeführt werden, die nicht den Ziffern 220-230 zgestellt werden können.

III. Andere Mittelflüsse

(900) Subventionen

Ziffer 900: Subventionen, Kurtaxen u.Ä., Entsorgungs- und Wasserwerkbeiträge (Art. 18 Abs. 2 Bst. a – MWSTG)

Nachfolgend aufgeführte Nicht-Entgelte sind hier zu deklarieren. Unter Ziffer 200 sind sie jedoch nicht aufzuführen. Die damit verbundenen Vorsteuerkürzungen sind unter der Ziffer 420 zu berücksichtigen.

Beispiele (Auszug)

  • Subventionen, Direktzahlungen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge
  • Kurtaxen u.Ä.
  • Beiträge aus kantonalen Wasser-, Abwasser- oder Abfallfonds an Entsorgungsanstalten
(910) Spenden, Dividenden

Ziffer 910: Spenden, Dividenden, Schadenersatz usw.

Die Nicht-Entgelte, die unter dieser Ziffer deklariert werden, sind unter Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe d – l MWSTG aufgelistet. Unter Ziffer 200 sind sie jedoch nicht aufzuführen.

Beispiele (Auszug)

  • Spenden
  • Dividenden und andere Gewinnanteile
  • Pfandgelder, namentlich auf Umschliessung und Gebinden
  • Zahlungen für Schadenersatz, Genugtuung und dergleichen
  • Entschädigung für unselbständig ausgeübte Tätigkeiten wie Verwaltungsratshonorar, Behördenentschädigung, Sold
  • Gebühren, Beiträge oder sonstige Zahlungen, die für hoheitliche Tätigkeiten empfangen werden

Diese Nicht-Entgelte sind hier zu deklarieren.