Kontakt
1. Schritt - Mandant / Geschäftsjahr / Grundeinstellungen

Legen Sie als erstes einen neuen Mandanten an, eröffnen Sie das erste Geschäftsjahr und nehmen Sie die Grundeinstellungen vor.

2. Schritt - Kontenplan

Passen Sie den Kontenplan Ihrem persönlichen Bedürfnis an.

3. Schritt - MWST-Einstellungen

Wenn Sie MWST-pflichtig sind, ergänzen Sie die MWST-Einstellungen in den Grundeinstellungen.

4. Schritt - Eröffnungsbilanz

Als Grundlage Ihrer Buchhaltung müssen die Eingangswerte in die Eröffnungsbilanz eingetragen und diese berechnet werden. Wechseln Sie dazu in der Menüliste zum Punkt Eröffnungsbilanz erstellen.

5. Schritt - Buchen

Nun ist die Basis Ihrer Buchhaltung erfasst und Sie können mit dem Erfassen von Buchungen beginnen.

PiNUS21 Cloud-Zugriffslogik, Benutzer Berechtigungen erteilen

Ausgangslage/Erläuterung Grafik:

Firma Rot (Firma X) hat eine Lizenz, Firmenadministrator (Operator/Benutzer) und Normale Benutzer. Firma Blau (Ihre Firma) hat eine Lizenz, Firmenadministrator (Operator/Benutzer)

Unter diesen Lizenzen sind in der PiNUS21 Cloud Mandanten erfasst.

Die Firmenadministratoren (Operator) beider Lizenzen können in der PiNUS21 Software , “Normale” Benutzer und “Treuhänder” erfassen.  Dies erfolgt über den Zugriff “Berechtigung / Treuhänderzugriff” aus dem Hauptmenü.

Wichtig: “Normale” Benutzer (z.b. Ihre Mitarbeiter) können nur innerhalb der Lizenz an Mandanten zugewiesen werden. “Treuhänder” können hingegen in anderen Lizenzen eingetragen werden.

Variante 1: Als Lizenznehmer möchten Sie Ihrem Treuhänder mit eigener PiNUS21-Lizenz die Berechtigung erteilen

Ihr Treuhänder hat eine eigene PiNUS21 Lizenz und ist Softwarepartner der Pinus AG? Dann können Sie Ihrem Treuhänder schnell und einfach unter „Berechtigung / Treuhänderzugriff“ Zugriff auf Ihre Mandanten gewähren.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie mit dem Setup-Code Ihres Treuhänders verknüpft sind, sprich bei der Konfigurator-Bestellung Ihren Treuhänder als Partner gewählt haben, und Ihr Treuhänder mit dem Benutzerprivileg Treuhänder auf der eigenen Lizenz erfasst ist.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird Ihnen unter „Berechtigung / Treuhänderzugriff“ Ihr Treuhänder als Vorschlag für einen Treuhänderzugriff angezeigt.

Wählen Sie nun in der mittleren Spalte den Mandanten aus, auf welchen Sie einen Treuhänderzugriff erstellen möchten. Mit einem Doppelklick auf den Treuhänder in der rechten Spalte wird dieser nun aktiviert (grüne Schrift, X vor Benutzername). Durch Speichern wird der Zugriff geschrieben. Ihr Mandant erscheint nun direkt im Mandantenregister Ihres Treuhänders bis Sie den Zugriff deaktivieren.

Falls Ihr Treuhänder mehrere Treuhand-Benutzer erfasst und diese verschiedenen Gruppen zugeteilt hat, können Sie auch die Mandantengruppe aktivieren. Der Treuhänderzugriff wird dann für alle Benutzer dieser Gruppe aktiviert. Einzelne Benutzer können individuell wieder deaktiviert werden. Speichern Sie auch hier die Einstellung mit dem grünen Haken.

Variante 2: Als Lizenznehmer möchten Sie Ihrem Treuhänder ohne PiNUS21-Lizenz die Berechtigung erteilen

Sie arbeiten mit einem Treuhänder zusammen, welcher selber keine PiNUS21 Lizenz hat? Kein Problem, in PiNUS21 können Sie Ihrem Treuhänder ein eigenes Login erstellen womit er auf Ihre Mandanten zugreifen kann.

Hierbei sprechen wir von einem externen Treuhänder. Um einem externen Treuhänder einen Zugriff zu gewähren, klicken Sie im Modul „Berechtigung / Treuhänderzugriff“ auf „Erstellen“ und bestätigen Sie, dass Sie einen externen Treuhänder auf Ihrer Lizenz erstellen möchten. Sie erhalten nun ein automatisch generiertes Login (E-Mailadresse und Passwort) welches Sie Ihrem Treuhänder zur Verfügung stellen können.

Der externe Treuhänder wir Ihnen als Benutzer angezeigt. Damit er einen Zugriff auf Ihre Lizenz erhält, müssen Sie ihm nun noch den entsprechenden Mandanten zuteilen. Wählen Sie dazu in der mittleren Spalte den Mandanten aus, für welchen Sie den Zugriff gewähren möchten. Durch Doppelklick auf den Treuhand-Benutzer wird der Zugriff aktiviert und muss mit dem grünen Haken gespeichert werden.

  • QR-Code mit Smartphone vom Bildschirm scannen oder Link anwählen
  • Im Store die QR-Rechnung Scanner App downloaden und anschliessend auf Ihrem Smartphone installieren
  • Anschliessend in PiNUS21 eBanking/Kreditor die Scanner App mit PiNUS21 verbinden (QR-Code mit Smartphone scannen)

Direktlink für Android Geräte. (QR-Code mit Smartphone vom Bildschirm scannen oder Link anwählen)

Erforderliche Android-Version 5.0 oder neuer.

Direktlink für Apple Geräte. (QR-Code mit Smartphone vom Bildschirm scannen oder Link anwählen)

Erforderliche iOS-Version 10.0 oder neuer. Kompatibel mit iPhone, iPad und iPod touch.

Weitere Informationen zur Scanner App finden Sie auf der Internetseite des Entwicklers Reto Steimen unter www.qrzahlteil.ch .

Import Vorjahre aus PiNUS classic

Je nach Unternehmensstruktur und Kontenplaneinstellungen können Sie folgende Optionen nutzen:

  • Einzelunternehmen (ohne Personengesellschaften): Abgeschlossene und unwiderruflich gesperrte Vorjahre* möglich, Eingangsbilanz und laufende Buchung des aktuellen Geschäftsjahres.
  • Personengesellschaften: Eingangsbilanz und laufende Buchung des aktuellen Geschäftsjahres
  • Juristische Personen: Abgeschlossene und unwiderruflich gesperrte Vorjahre möglich, Eingangsbilanz und laufende Buchung des aktuellen Geschäftsjahres.
  • Vereine, Privatbuchhaltung, Andere Verhältnisse: Eingangsbilanz und laufende Buchung des aktuellen Geschäftsjahre

*die Vorjahre können zu Vergleichszwecken eingesehen werden, ein Bearbeiten ist unmöglich.

 

PiNUS21 unterstützt dabei folgende Einstellungen:

  • MWST Brutto
  • Kontenpläne nach nRLR ab 2015
    (Kontenpläne vor 2015 können in PiNUS classic umgewandelt werden damit Sie für den Import korrekt sind. Mehr dazu erfahren Sie im nachfolgenden Kapitel.

 

Importe mit folgenden Einstellungen oder Datenständen sind nicht möglich:

  • alte Kontenpläne (vor 2015)
  • betriebsfremdes Vermögen oder Fremdkapital in der Bilanz

 

Die Datenübernahme ab PiNUS classic erfolgt durch die Pinus AG. Dafür benötigen wir von Ihnen eine Datensicherung aus PiNUS classic.

Gerne besprechen wir persönlich das Vorgehen für die Datenübernahme. Unsere Stefanie Bräm berät Sie gerne am Telefon (052/320 90 30) oder per eMail.

Import aus PiNUS classic mit Kontenplan bis 2014

Damit auch diejenigen Buchhaltungen ins PiNUS21 übernommen werden können, welche noch nach dem alten Kontenplan bis 2014 erfasst werden, muss eine Umwandlung der Kontenpläne in PiNUS classic vorgenommen werden.

Eine detaillierte Anleitung zur Umwandlungsfunktion finden Sie hier Anleitung Umstellung Kontenplan unter Pinus Finanzbuchhaltung.

Anbei eine Kurzfassung:

In PiNUS classic führen Sie die Kontenplan Version: bis 2014. Diese Information entnehmen Sie in der Finanzbuchhaltung oben Rechts in den Mandanteninformationen

Um die Umwandlung zu starten, wechseln Sie in die Einstellungen und wählen Sie Umwandeln.

Sie werden nun Schritt für Schritt durch den Umwandlungsprozess geführt.

Wählen Sie die Jahre aus, welche umgewandelt werden sollen. Beachten Sie, dass der Abschluss in allen Geschäftsjahren aufgehoben wird und nochmals gerechnet werden muss.

PiNUS classic zeigt an, welche Kontonummern geändert werden. Mit Klick auf weiter wird die Umwandlung bestätigt und gestartet.

Sobald die Umwandlung stattgefunden hat, muss der Abschluss neu berechnet werden.

Die umgewandelten Geschäftsjahre sind nun bereit für die Übernahme in PiNUS21.

Import Lohndaten aus PiNUS classic

Sie arbeiten mit dem Lohnmodul von PiNUS classic und haben für die Finanzbuchhaltung PiNUS21 im Einsatz?
Die Lohnbuchungen können deshalb nicht direkt in die Finanzbuchhaltung übertragen werden. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie mit beiden Softwares zusammenarbeiten können.

Für den Export der Lohndaten aus PiNUS classic folgen Sie dieser Anleitung.

Vorgehen PiNUS21

Um die Lohndaten erstmals in PiNUS21 zu importieren muss als erstes ein Vermittlungskonto Löhne eröffnet werden.

Gehen Sie dazu in die <Einstellungen> und zum <Kontenplan>.

Vom Export wird das Vermittlungskonto Löhne 9950 gebucht. In PiNUS21 muss dieses Konto falls noch nicht vorhanden, zuerst eröffnet werden.

Gehen Sie dazu in den Kontenplan-Einstellungen in den 9000-Bereich und erstellen Sie eine Ergänzung mit der Nummer <9950 Vermittlungskonto Löhne>.

Wechseln Sie links in der Menüleiste in die Importfunktion aus externer Quelle.

Mit der Importfunktion können beliebige CSV-Dateien mit Journalbuchungen eingelesen und für die Verbuchung vorbereitet werden.

Klicken Sie zum hinzufügen der Datei auf das grüne Blatt und wählen Sie die zu importierende Datei aus.  Sie erhalten eine Vorschau auf den Dateiinhalt (2).

Definieren Sie den Spaltentrenner der Dateiinhalte (3). Für den Import der Lohndaten wählen Sie <Comma>.
Danach werden die Daten in einzelne Spalten unterteilt.

Nun müssen die Datensätze einem Feldnamen zugewiesen werden. Wählen Sie dafür die Spalte mit einem Doppelklick an, und weisen Sie über <Feldnamen Zuweisung> und <Format Zuweisung> einen Spaltentitel zu. Bestätigen Sie Ihre Auswahl mit dem Pfeil nach unten.

Folgende Feldzuweisungen müssen für den Import von Lohnbuchungen (Aufwand- und Zahlungsbuchungen) festgelegt werden:

Spalte / Feldname
bd / Buchungsdatum
kt1 / Kto. Nr.1 (Soll)
kt2 / Kto. Nr. 2 (Haben)
kb / Beleg-Nr.
bt / Buchungstext Was
xw / Buchungsbetrag
mrf / MWST-Satz => falls Mandant MWST-pflichtig

Die restlichen Spalten müssen nicht definiert werden.

Mit Klick auf <Vorbereiten> werden die Buchungen aufbereitet. In der Buchungsvorschau werden nun alle Buchungen angezeigt. Korrekte Buchungen sind grün, fehlerhafte rot markiert.

Importvorlage erstellen

Damit die Feldzuweisungen nicht bei jedem Import neu definiert werden muss, können die Spalteneinstellungen als Vorlage gespeichert werden.

Geben Sie dazu nach der Zuweisung einen Vorlagen-Namen ein und bestätigen mit dem Plus.

Diese Vorlage wir nun in PiNUS21 gespeichert, und kann beim nächsten Import der gleichen Datei über das Vorlage-Feld ausgewählt werden.

Importdaten verbuchen

Damit alle vorbereiteten Buchungen nun definitiv ins Journal geschrieben werden, bestätigen Sie die Vorschau mit <autom. Buchen>.

Falls Sie einzelne Buchungen bearbeiten möchten, klicken Sie auf <Buchen>. Es öffnet sich die bekannte Buchungsmaske für mögliche Änderungen.

Die importierten Buchungen werden im Journal mit folgendem Symbol gekennzeichnet.

Wiederholen Sie den Vorgang für alle CSV-Dateien, die aus dem Lohnprogramm exportiert wurden.

 

Eine vollständige Anleitung zum Export der Lohndaten aus PiNUS classic Lohn und Import in PiNUS21 finden Sie hier: Anleitung Export / Import Lohn

Import Fakturadaten aus PiNUS classic

Sie arbeiten mit dem Fakturamodul von PiNUS classic und haben für die Finanzbuchhaltung PiNSU21 im Einsatz?
Die Fakturabuchungen können deshalb nicht direkt in die Finanzbuchhaltung übertragen werden. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie mit beiden Softwares zusammenarbeiten können.

Für den Export der Fakturadaten aus PiNUS classic folgen Sie dieser Anleitung.

Vorgehen PiNUS21

Die Fakturadaten können als CSV-Datei in der Funktion Import aus ext. Quellen importiert werden. Öffnen Sie dazu diese Funktion.

Zum Hinzufügen der Datei klicken Sie auf das grüne Blatt (1.) und wählen die zu importierende Datei aus. Sie erhalten direkt eine Vorschau auf den Dateninhalt (2.). Falls die Dateninhalte nicht sauber in Spalten unterteilt werden, wählen Sie im Spaltentrenner (3.) die passende Einstellung.

Sobald die Daten in Spalten aufgetrennt wurden, können die Feldnamen zugewiesen werden.

Wählen Sie dafür die Spalte mit einem Doppelklick an und weisen Sie über Feldnamen Zuweisung und Format Zuweisung einen Spaltentitel zu. Bestätigen Sie Ihre Auswahl mit dem Pfeil nach unten.

Damit der Datenimport funktioniert, weisen Sie den Faktura-Daten folgende Spalten zu:

Spalte / Feldname
Konto / Kto. Nr. 1 (Soll)
Gegenkonto / Kto.Nr. 2 (Haben)
Belegdatum / Buchungsdatum
Belegnummer / Beleg Nr.
Buchungstext / Buchungstext Was
Sollumsatz / Buchungsbetrag (Soll)
Habenumsatz / Buchungsbetrag (Haben)*
Steuerart / leer lassen
Steuercode / Mwst Satz
Mwst0 / Mwst Code
* Ein Buchungsbetrag Haben wird beim Vorbereiten automatisch mit einem Minus-Vorzeichen ergänzt. Beim Buchen werden die Soll/Haben-Konten getauscht.

 

Die übrigen Spalten müssen nicht definiert werden.

Anwender mit MWST-Pflicht müssen bei der Effektiven Methode nun die MWST-Sätze entschlüsseln. Dazu nutzen Sie die Funktion Ersetzen durch.

Klicken Sie als erstes auf die Spalte Steuercode. Nun kann in der Übersetzungstabelle folgende Aufschlüsselung eingegeben werden:

Original / Ersetzen durch
1 / 8.1
2 / 2.6
3 / 3.8

Dasselbe Vorgehen mit dem Ersetzen kann auch auf die Belegnummer angewendet werden. Falls Sie die Belegnummer aus Faktura, ohne das vorangestellte F, übernehmen möchten, empfiehlt sich, die die Ersetzung durchzuführen, andernfalls würde die Belegnummer 0 für alle Faktura-Importe erfasst werden.

Wählen Sie dazu die Spalte Beleg-Nr. aus und fügen Sie folgende Ersetzung ein:

Original / Ersetzen durch
F* / 0

Nun sind alle Einstellungen erfasst. Klicken Sie nun auf Vorbereiten um die Buchungen aufzubereiten. In der Buchungsvorschau (unten) werden nun die Buchungen angezeigt. Korrekte Buchungen sind grün, fehlerhafte rot.

Importvorlage erstellen

Damit die Feldzuweisungen nicht bei jedem Import neu definiert werden müssen, können die Spalteneinstellungen als Vorlage gespeichert werden.

Geben Sie dazu nach der Zuweisung einen Vorlagen-Namen ein und bestätigen mit dem Plus. Diese Vorlage wird nun in PiNUS21 gespeichert, und kann beim nächsten Import der gleichen Datei über das Vorlagen-Feld ausgewählt werden.

Importdaten verbuchen

Damit alle vorbereiteten Buchungen nun definitiv ins Journal geschrieben werden, bestätigen Sie die Vorschau mit autom. Buchen.

Falls Sie einzelne Buchungen bearbeiten möchten, klicken Sie auf Buchen. Es öffnet sich die bekannte Buchungsmaske für mögliche Änderungen.

Über Erledigt verlassen Sie die Importfunktion.

Die importierten Buchungen werden im Journal mit folgendem Symbol gekennzeichnet.

Die integrierte Belegverwaltung von PiNUS21 steht allen PiNUS21-Nutzenden, unabhängig vom Lizenzumfang, zur Verfügung.

Unter dem Menüpunkt Belegverwaltung erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle hinzugefügten Belege. Diese werden je nach Bearbeitungsstatus in verschiedene Register unterteilt. Im Register „Eingang/Offen“ finden Sie alle neu eingegangenen, noch nicht bearbeiteten Belege.

Den aktuellen Bearbeitungsstand eines Belegs können Sie in den Spalten „Zahlungsstatus“ und „Buchungsstatus“ einsehen.

 

Mit der Funktion Hochladen können Sie digitale Belege direkt von Ihrem PC in PiNUS21 importieren. Während des Uploads werden alle PDF-Dateien einer OCR-Erkennung (Optical Character Recognition) unterzogen. Diese sorgt dafür, dass die Belege später über die Volltextsuche durchsuchbar sind und ermöglicht zudem das Auslesen von QR-IBAN-Daten.

In der Statusspalte „Texterkennung“ erhalten Sie Informationen darüber, ob die Texterkennung abgeschlossen ist und ob eine QR-IBAN erkannt wurde. Um den aktuellen Stand der Texterkennung oder die Filterergebnisse zu aktualisieren, klicken Sie einfach auf Aktualisieren ganz unten im Menüband.

Sobald die Texterkennung abgeschlossen ist, können Sie den Beleg durch einen Doppelklick in der Vorschau öffnen.

In der Vorschau wird der Beleg selbst angezeigt. Zusätzlich stehen Ihnen weitere Register zur Verfügung, die Informationen zur Texterkennung sowie das Belegprotokoll enthalten.

Jedem hochgeladenen Beleg wird automatisch ein Protokoll hinzugefügt, das alle Bearbeitungsschritte detailliert erfasst. Dieses Protokoll sorgt für die Nachvollziehbarkeit des Belegs und ist entscheidend für eine ordnungsgemäße Buchführung.

In der Beleg-Vorschau können Sie die Bezeichnung des Belegs anpassen. Wählen Sie dazu den gewünschten Beleg aus und klicken Sie auf das Bearbeiten-Symbol.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Beleg direkt aus der Vorschau herunterzuladen – wahlweise mit oder ohne Protokoll.

Belegbearbeitung mit Kreditorenverwaltung

Wenn Sie die Kreditorenverwaltung von PiNUS21 nutzen, können Sie Zahlungen direkt aus der Belegverwaltung heraus erfassen. Wählen Sie dazu einen oder mehrere Belege aus, die Sie bezahlen möchten, und klicken Sie auf „Bezahlen“. Bei der Auswahl eines einzelnen Belegs öffnet sich die gewohnte Zahlungsmaske. Bei der Auswahl mehrerer Belege erscheint ein Hilfefeld, in dem Sie die Zahlungskonditionen für alle markierten Belege gleichzeitig festlegen können.

Dank der OCR-Erkennung werden die erkannten QR-IBAN-Daten automatisch in die Zahlungsmaske übernommen. Bei einem neuen Lieferanten wird gleichzeitig ein entsprechender Kontakt in der Kontaktverwaltung angelegt. Sollten für die Zahlung noch Informationen fehlen, die bei der Mehrfachauswahl nicht erfasst werden konnten, werden diese Zahlungen in der Kreditorenverwaltung als unvollständig angezeigt und können dort bearbeitet werden.

Die Belege in der Belegverwaltung erhalten mit der Zahlungserfassung den „Zahl. Status“ zugewiesen und werden ins Register „in Bearbeitung“ verschoben. Hier werden die Belege gespeichert, welche noch keiner Buchung angehängt sind.

Um die Zahlung auszuführen, wechseln Sie in die Kreditorenverwaltung, überprüfen Sie auf eventuell unvollständige Zahlungen und erstellen Sie anschließend einen Zahlungsauftrag mit den erfassten Zahlungen.

Erfassen Sie danach die Buchungen direkt über die Kreditorenverwaltung. Sobald dieser Schritt abgeschlossen ist, werden die Belege in der Belegverwaltung automatisch ins Register „Erledigt“ verschoben, und das Protokoll wird vollständig nachgeführt.

Weitere Informationen zur Erfassung von Kreditoren oder Zahlungsaufträgen erhalten Sie in den Funktionsbeschrieben zur Kreditorenverwaltung.

Belegbearbeitung ohne Kreditorenverwaltung
Falls Sie die Kreditorenverwaltung von PiNUS21 nicht lizenziert haben, können Sie die Verbuchung der Belege direkt aus der Belegverwaltung vornehmen. Wählen Sie dazu den Beleg aus, den Sie verbuchen möchten, und klicken Sie auf „Buchen“. Es öffnet sich der Buchungsdialog, und der Beleg wird der entsprechenden Buchung zugeordnet.

Der Beleg erhält beim Verbuchen den Status Buchung zugewiesen und verschwindet ins Register „Erledigt“. Jeder Bearbeitungsschritt wird dabei im Belegprotokoll dokumentiert. Bereits verbuchte Belege können nachträglich nicht mehr einer Zahlung zugeordnet werden.

Die Belege aus der Belegverwaltung können auch beim Buchen aus dem Journal, der Konteneinsicht oder dem Kontenabgleich hinzugefügt werden.

Im Buchungsdialog klicken Sie auf das Dokument Symbol und dann in der Belegvorschau auf das Plus-Symbol (+). Es wird eine Liste aller nicht zugewiesenen Belege aus der Belegverwaltung angezeigt. Wählen Sie die Belege aus, die Sie der Buchung hinzufügen möchten.

Bestätigen Sie Ihre Auswahl mit einem Häkchen und schließen Sie die Buchung ab.

weitere Belege oder Notizen einer Buchung oder Zahlung anhängen

Zu einer erfassten Zahlung oder Buchung können Sie zusätzliche Belege oder Notizen hinzufügen. Öffnen Sie dazu die Belegvorschau in der Zahlung oder Buchung, klicken Sie auf das Plus-Symbol (+) und wählen Sie aus der Liste die Belege aus, die Sie anhängen möchten.

Bitte beachten Sie, dass ein Beleg nur einer einzelnen Buchung zugeordnet werden kann. Wenn Sie denselben Beleg mehrfach verwenden möchten, müssen Sie ihn entsprechend mehrfach in die Belegverwaltung hochladen.

Mit dem Handsymbol können Sie einer Zahlung oder Buchung eine Notiz hinzufügen. Geben Sie zunächst eine Bezeichnung für die Notiz in das obere Feld ein und tragen Sie dann Ihren Text in das untere Textfeld ein. Bestätigen Sie Ihre Eingaben, indem Sie auf das Häkchen klicken, um die Notiz zu speichern.

Im Drop-Down-Feld ganz oben in der Belegvorschau können Sie zwischen den verschiedenen Belegen und Notizen wechseln.
Was passiert wenn ein Beleg aus einer Zahlung oder Buchung gelöscht wird?
Wenn ein Beleg aus einer Zahlung oder Buchung gelöscht wird, wird der Status sofort aktualisiert und ein Protokolleintrag erstellt.

Ist der Beleg weder einer Zahlung noch einer Buchung zugeordnet, erscheint er in der Belegverwaltung im Register „Aufgehoben“. Von dort aus können Sie den Beleg mit dem Knopf „Übergabe“ zurück in den Eingang verschieben, sodass er erneut zugewiesen werden kann.

Belege archivieren

Alle Belege die einer Zahlung und Buchung, oder nur einer Buchung zugewiesen sind, stehen im Register Erledigt. Hier bleiben die Belege stehen, bis sie manuell ins Archiv verschoben werden.

Aus Performance-Gründen empfehlen wir, erledigte Belege regelmässig ins Archiv zu verschieben!

Wählen Sie dazu die Belege aus, welche archiviert werden sollen.
Wenn Sie nur eine gewisse Periode archivieren möchten, können Sie die Filterfunktion anwenden, welche sich auf das Buchungsdatum bezieht.

Klicken Sie auf Archivieren, im folgenden Dialogfeld haben Sie die Möglichkeit, die ausgewählten Belege auch gleich für eine externe Ablage herunterzuladen. Bestätigen Sie den Dialog mit „ja“ und die Belege werden ins Register Archiviert verschoben.

In den Registern „Erledigt“ und „Archiviert“ haben Sie die Möglichkeit, die Belege einschließlich Protokoll in eine ZIP-Datei herunterzuladen und in ein externes Archiv zu verschieben. Die Belege werden gemäß der Bezeichnung in PiNUS21 benannt, und dem Protokoll wird der Zusatz „_protokoll“ an die Belegbezeichnung angehängt.

Unsere Empfehlungen für die Archivierung von digitalen Belegen lesen Sie hier.

Die richtige Mehrwertsteuer Einstellung

Bei der Mehrwertsteuer gibt es einige wichtige Unterscheidungen, wie z.B. das „Buchen nach vereinnahmtem Entgelt“ oder „Buchen nach vereinbartem Entgelt“ sowie die Auswahl zwischen „Keine MWST“, „Saldosatzmethode“ und „MWST effektiv Brutto“. Die Wahl der richtigen Einstellung ist entscheidend, da jede erfolgswirksame Buchung von der gewählten Methode abhängt. Deshalb müssen die massgebenden Werte bereits beim ersten Aufruf eines Geschäftsjahres korrekt eingestellt werden.

Wichtiger Hinweis: Änderungen nach bereits erfolgten Buchungen können zu Komplikationen führen! Überprüfen Sie die aktuellen Einstellungen jederzeit in der grauen Titelleiste oder unter den Grundeinstellungen

Abrechnungsperioden je nach Methode

Je nach gewählter Abrechnungsmethode stellt PiNUS21 unterschiedliche Abrechnungsperioden zur Verfügung: Bei der Saldosatzmethode ist eine jährliche oder halbjährliche Abrechnung möglich, bei der Effektiven Methode können eine, vier oder zwölf Perioden pro Jahr gewählt werden.

Unterstützung beim Buchen: So geht's richtig

Das korrekte Buchen von Mehrwertsteuer wird durch die Buchungsmaske von PiNUS21 erheblich vereinfacht. Die Software führt Anwendende durch den Prozess, indem sie je nach gewähltem Erfolgskonto (Ertrag oder Aufwand) die passenden Mehrwertsteuerkonten gemäss den Voreinstellungen vorschlägt.

Standardkonten für Vorsteuer und Umsatzsteuer

Für die Buchung der Vorsteuer und Umsatzsteuer sind die Konten 1170, 1171 und 2200 fest reserviert. Diese Konten werden automatisch durch das Programm eröffnet. Auch die Mehrwertsteuerbuchungen werden bei der normalen Abwicklung und beim Abschluss der Mehrwertsteuerabrechnung automatisch erstellt. Zusätzlich wird bei Steuerpflicht das Konto 2201 „MWST: Zahllastkonto“ angelegt.

Wichtig: Direktes Buchen auf die genannten Mehrwertsteuerkonten ist – mit Ausnahme des Kontos 2201 für den Geldfluss – nicht zulässig.

Die Abrechnungsfunktion: Kontrolle und Korrektur

Die Abrechnungsfunktion von PiNUS21 kontrolliert und korrigiert erfasste Buchungen innerhalb einer Mehrwertsteuerperiode. Änderungen aus bereits abgerechneten Steuerperioden werden als Nachtrag oder Storno in die aktuelle Periode übernommen. Bei Buchungskorrekturen wird stets die letzte Steuerperiode im Geschäftsjahr geöffnet.

Die Abrechnungsfunktion berechnet die verbuchte Umsatzsteuer und addiert bei der Einstellung nach der effektiven Methode die geltend gemachten Vorsteuern. Vor Abschluss haben Anwendende die Möglichkeit, noch nicht verbuchte Ergänzungen vorzunehmen, wie z.B. Vorsteuerkorrekturen oder Eigenverbrauch. Das System vergleicht die Summe der verbuchten Umsatzsteuer mit dem Sollwert aus den gemeldeten Umsätzen und stellt alle nötigen Listen zur Verfügung (z.B. MWST-Abrechnung, Kontrolljournal).

Fazit

Mit PiNUS21 haben Sie ein leistungsstarkes Tool, das Ihnen bei der Buchung und Abrechnung der Mehrwertsteuer umfassend zur Seite steht. Achten Sie auf die richtigen Einstellungen und lassen Sie sich bei der Buchführung rigoros unterstützen – für eine fehlerfreie und effiziente Mehrwertsteuerabrechnung!

Vorsteuer

(400) Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand - Konto 1170

Ziffer 400: Anrechenbare Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand

Die Vorsteuern, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit nach Art. 28 MWSTG auf dem Material- und dem Dienstleistungsaufwand angefallen sind, sind unter dieser Ziffer abzuziehen.

Aufgrund der gewählten Kontenklasse (Bsp. Kontenklasse 4) wird die Ziffer automatisch richtig gesetzt.

(405) Vorsteuer auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand - Konto 1171

Ziffer 405: Anrechenbare Vorsteuer auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand

Die Vorsteuern, die nicht unter Ziffer 400 abgezogen werden können, sind hier aufzuführen. Es handelt sich um die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit nach Art. 28 MWSTG angefallene Vorsteuer auf den Investitionen und dem übrigen Betriebsaufwand.

Aufgrund der gewählten Kontenklasse (Bsp. Kontenklasse 1, 5 und 6) wird die Ziffer automatisch richtig gesetzt.

(415) Normal 100%, weniger bei gemischter Verwendung

Ziffer 415: Vorsteuerkorrekturen: gemischte Verwendung (Art. 30 MWSTG), Eigenverbrauch (Art. 31 MWSTG)

Hier wird der Geschäftsanteil in Prozent (nach dem Verhältnis der Verwendung) deklariert, beispielsweise infolge:

  • Gemischte Verwendung (d.h. Verwendung sowohl für Zwecke, die zum Vorsteuerabzug berechtigen als auch für Zwecke, die nicht zum Vorsteuerabzug oder die ausserhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit liegen)
  • Eigenverbrauch

Eigenverbrauch kann auch pauschal via MWST-Abrechnungsfunktion deklariert und der Ziffer 415 zugewiesen werden

(420) Normal 0%, Vorsteuerkürzung

Ziffer 420: Vorsteuerkürzung: Nicht-Entgelte wie Subventionen, Kurtaxen usw. (Art. 33, Abs. 2 MWSTG)

Unter dieser Ziffer werden Vorsteuerkürzungen im Zusammenhang mit dem Erhalt von Nicht-Entgelten deklariert. Zu solchen Kürzungen führen folgende Nicht-Entgelte (vgl. Art. 18 Abs. 2 Bst.ac, MWSTG, siehe auch Ziffer 900)

  • Subventionen, Direktzahlungen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge;
  • Gelder, die Kur- und Verkehrsvereine ausschliesslich aus öffentlich rechtlichen
    Tourismusabgaben erhalten;
  • Beiträge, die Entsorgungsanstalten oder Wasserwerke aus kantonalen Wasser-, Abwasser oder Abfallfonds erhalten.

Vorsteuerkürzungen können auch pauschal via MWST-Abrechnungsfunktion deklariert und der Ziffer 420 zugewiesen werden

Kurzbeschrieb Tutorial Video

Beim Buchen nach vereinbartem Entgelt wird als erstes der Debitor oder Kreditor erfasst. Die Buchung an Forderungen bzw. Verbindlichkeiten kann entweder mit einem Einzelbeleg oder mit einem Sammelbeleg erfolgen.

Um einen Geldfluss zu erfassen, öffnen Sie die Buchung im Journal über Ändern/Zahlung. Es öffnet sich der komplette Buchungsbeleg. Dieser kann in jedem Register korrigiert oder ergänzt werden.
Im Register Buchen Zahlung werden die einzelnen Geldflüsse nach Datum erfasst und gespeichert. Des weiteren gibt PiNUS21 Vorschläge für die Verbuchung von Ertrags- und Aufwandminderungen. Dabei sind bereits korrekte Buchungssätze hinterlegt und können übernommen werden. Sofern Sie mit MWST buchen, wird bei einer Ertragsminderung automatisch die Ziffer 235 der Buchung zugewiesen und in der MWST-Abrechnung aktiviert.

Über Journal/Buchen -> aktueller Saldo offene Posten, gelangen Sie in die Übersicht der offenen Debitoren oder Kreditoren. Wählen Sie das gewünschte Konto (Forderungen oder Verbindlichkeiten) um die Details zu sehen. Aus dieser Ansicht haben Sie auch die Möglichkeit einen Geldfluss zu verbuchen. Öffnen Sie den Geschäftsfall über Ändern/Zahlung und Sie gelangen auf dieselbe Buchungsmaske wie im Journal.
Sobald ein Geschäftsfall saldiert wurde, verschwindet dieser aus der Übersicht der offenen Posten.

Ergänzung: Korrekturen und Kürzungen der Vorsteuer

Weitere Details zur Korrektur und Kürzung der Vorsteuer finden Sie unter folgendem Link:

Buchen nach vereinnahmtem Entgelt mit Mehrwertsteuer

Ergänzung: Buchen mit der Saldosteuersatzmethode

Ergänzungen zum Buchen mit der Saldosteuersatzmethode finden Sie unter folgendem Link:

Buchen nach vereinnahmtem Entgelt mit Mehrwertsteuer

Kurzbeschrieb Tutorial Video

Die korrekte Erfassung der Mehrwertsteuer kann sehr komplex sein. PiNUS21 unterstützt den Anwender bei der Buchungsarbeit mit verschiedenen Funktionen.

Das Programm eröffnet bei eingestellter Mehrwertsteuer automatisch die Konti 1170, 1171 sowie 2200 und reserviert diese ausschliesslich für Buchungen der Mehrwertsteuer. Die Konti werden bei der Abrechnung automatisch saldiert und miteinander verrechnet. Zudem erkennt PiNUS21 anhand des Buchungssatzes, ob Umsatzsteuer oder Vorsteuer gebucht werden muss und wählt automatisch das korrekte Konto. Bei Buchungen auf Material und Dienstleistungsaufwand (4000-er Konti) ist das Konto der Vorsteuer 1 (1170) hinterlegt und bei Buchungen auf Konten der Anlagen, Investitionen oder übrigen Betriebsaufwände (1500, 1600 und 6000-er Konti) das Vorsteuerkonto 2 (1171).

Unabhängig davon, ob Sie einen Sammelbeleg buchen oder eine einzelne Buchung erstellen, der Mehrwertsteuersatz kann für jede Buchung individuell angepasst und korrigiert werden.

Sie können den Rechnungsbetrag als Bruttobetrag inkl. MWST oder als Nettobetrag exkl. MWST mit dem korrekten MWST-Satz erfassen und das Programm rechnet den Steuerbetrag selbständig aus.

Abzüge der Umsatzsteuer können über Normalfall ohne Umsatzsteuer in der Buchung erfasst und mit dem entsprechenden Code versetzt werden, welche direkt in die Abrechnung einfliessen. Zudem können optierte Leistungen mit einem Haken bei Option für Versteuerung in die Ziffer 205 der MWST-Abrechnung geschrieben werden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Erfassung der Vorsteuer als pauschalen Steuerbetrag. Mit einem Haken bei Pauschalbetrag wird das Erfassungsfeld für die Vorsteuer freigeschaltet.

Ergänzung: Korrekturen und Kürzungen der Vorsteuer

Korrekturen bei gemischter Verwendung, Eigenverbrauch, Einlageentsteuerung oder Kürzungen des Vorsteuerabzuges werden mit den Ziffern 415 und 420 deklariert.

Ziffer 415: Normalfall 100%, weniger bei gemischter Verwendung

Ziffer 420: Normalfall 0%, Vorsteuerkürzung

siehe dazu auch: Erläuterungen zu den Ziffern der Vorsteuer

Vorsteuerkorrekturen und Kürzungen können auch pauschal via MWST-Abrechnungsfunktion deklariert und der Ziffer 415 und 420 zugewiesen werden.

Ergänzung: Buchen mit der Saldosteuersatzmethode

Wenn Sie Ihren Betrieb mit der Saldosteuersatzmethode abrechnen, können Sie Ihre zugeteilten Steuersätze im PiNUS21 erfassen.
Die Erfassung erfolgt in den Einstellungen der MWST. Es können bis zu zehn Saldosteuersätze hinterlegt und den entsprechenden Umsatzkonten zugewiesen werden. Hier erfahren Sie, die die Mehrwertsteuer-Einstellungen getätigt werden.

In der Buchungsmaske werden die hinterlegten Saldosteuersätze im Dropdown-Menü angezeigt und können der Buchung zugewiesen werden.
Die Mehrwertsteuer wird pro Buchung mit dem ausgewählten Steuersatz berechnet. Dabei entsteht automatisch eine separate MWST-Buchung.

I. Umsatz

(200) Vereinbarte bzw. vereinnahmte Entgelte

Ziffer 200: Total der vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte (Art. 39 MWSTG), inkl. Entgelte aus Übertragungen mit Meldeverfahren sowie aus Leistungen im Ausland

  • Bei Abrechnung nach vereinbarten Entgelten: Deklaration sämtlicher in Rechnung gestellter Entgelte und der Zahlungseingänge ohne Rechnungsstellung;
  • Bei Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten: Deklaration sämtlicher in der Abrechnungsperiode vereinnahmter Entgelte;
  • Die Entgelte der Ziffer 205 sind unter der Ziffer 200 enthalten.
  • Die Entgelte, welche als Abzüge unter den Ziffern 220 – 280 deklariert werden, sind in der Ziffer 200 enthalten (inkl. z.B. Entgelte aus Veräusserungen im Meldeverfahren und Leistungen im Ausland).
(205) Option für Versteuerung

Ziffer 205: In Ziffer 200 enthaltene Entgelte aus nicht steuerbaren Leistungen (Art. 21 MWSTG), für welche nach Art. 22 MWSTG optiert (freiwillig versteuert) wird

Diese Ziffer beinhaltet die Entgelte aus nach Artikel 21 MWSTG von der Steuer ausgenommenen Leistungen, die freiwillig versteuert werden.

II. Abzüge

(220) Befreite Leistungen

Ziffer 220: Von der Steuer befreite Leistungen (u.a. Exporte, Art. 23 MWSTG), von der Steuer befreite Leistungen an begünstigte Einrichtungen und Personen (Art. 107 MWSTG)

Leistungen, die von der Steuer befreit sind, können in dieser Ziffer vom Gesamtentgelt (Ziffer 200) wieder in Abzug gebracht werden. Unter die von der Steuer befreiten Entgelte fallen namentlich Entgelte für Exporte, oder Lieferungen von Gegenständen die nachweislich unter Zollüberwachung standen. Auf den entsprechenden Entgelten ist keine MWST abzurechnen und es muss keine Korrektur der Vorsteuer erfolgen. Unterlagen zum Nachweis sind nur auf ausdrückliches Verlangen der ESTV einzureichen.

(221) Leistungen im Ausland

Ziffer 221: Leistungen im Ausland

Unter dieser Ziffer sind sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen aufzuführen, bei denen der Ort der Lieferung im Ausland liegt. Das sind z.B. Ausland-Ausland Lieferungen oder Dienstleistungen deren Empfänger Sitz im Ausland haben.
Auf den entsprechenden Entgelten ist keine MWST abzurechnen und es muss keine Korrektur der Vorsteuer erfolgen. Unterlagen zum Nachweis sind nur auf ausdrückliches Verlangen der ESTV einzureichen.

(225) Übertragung im Meldeverfahren

Ziffer 225: Übertragung im Meldeverfahren (Art. 38 MWSTG) bitte zusätzlich Form. 764 einreichen

Artikel 38 Absatz 3 MWSTG sieht vor, dass die Übertragungen im Meldeverfahren (Umstrukturierungen nach Fusionsgesetz oder Übertragungen von Gesamt- oder Teilvermögen) im Rahmen der ordentlichen MWST-Abrechnung zu deklarieren sind. Das entsprechende Formular 764 ist spätestens im Zeitpunkt der Einreichung der MWST-Abrechnung einzureichen.

(230) Ausgenommene Inlandsleistungen

Ziffer 230: Nicht steuerbare Leistungen (Art. 21 MWSTG), für die nicht nach Art. 22 MWSTG optiert wird

Unter dieser Ziffer können nur die Entgelte aus Leistungen abgezogen werden, die von der MWST ausgenommen sind (keine MWST auf dem Entgelt und kein Anspruch auf Vorsteuerabzug auf den Aufwendungen) und für die nicht optiert wird.

Zum Beispiel (Auszug)

  • Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Grundstücksteilen und von fest eingebauten Vorrichtungen und Maschinen, die zu einer Betriebsanlage gehören
  • Die Veräusserung von im eigenen Betrieb gewonnen Erzeugnisse der Landwirtschaft, Forstwirtschaft sowie der Gärtnerei sowie der Verkauf von Vieh durch Viehhändler und der Verkauf von Milch durch Milchsammelstellen an milchverarbeitende Betriebe
  • Leistungen im Bereich der Erziehung und Bildung mit Ausnahme der in diesem Zusammenhang erbrachten gastgewerblichen und Beherbergungsleistungen
  • Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschliesslich der Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter oder Versicherungsvertreterin
  • Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs
(235) Entgeltsminderung

Bei Abrechnung nach vereinbarten Entgelten können Entgeltsminderungen wie Rabatte, Skonti und Verluste auf Umsätzen aus steuerbaren Leistungen hier in Abzug gebracht werden. Gewährte Umsatzboni und andere nachträgliche Rabattvergütungen können ungeachtet der Abrechnungsart abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Umsätze in dieser oder einer früheren MWST-Abrechnung unter Ziffer 200 deklariert wurden.

(280) Diverses

Hier können alle abzugsberechtigten Beträge aufgeführt werden, die nicht den Ziffern 220-230 zugeteilt werden können.

lll. andere Mittelflüsse

(900) Subventionen

Ziffer 900: Subventionen, Kurtaxen u.Ä., Entsorgungs- und Wasserwerkbeiträge (Art. 18 Abs. 2 Bst. a – MWSTG)

Nachfolgend aufgeführte Nicht-Entgelte sind hier zu deklarieren. Unter Ziffer 200 sind sie jedoch nicht aufzuführen. Die damit verbundenen Vorsteuerkürzungen sind unter der Ziffer 420 zu berücksichtigen.

Zum Beispiel (Auszug)

  • Subventionen, Direktzahlungen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge
  • Kurtaxen u.Ä.
  • Beiträge aus kantonalen Wasser-, Abwasser- oder Abfallfonds an Entsorgungsanstalten
(910) Spenden, Dividenden

Ziffer 910: Spenden, Dividenden, Schadenersatz usw.

Die Nicht-Entgelte, die unter dieser Ziffer deklariert werden, sind unter Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe d – l MWSTG aufgelistet. Unter Ziffer 200 sind sie jedoch nicht aufzuführen.

Zum Beispiel (Auszug)

  • Spenden
  • Dividenden und andere Gewinnanteile
  • Pfandgelder, namentlich auf Umschliessung und Gebinden
  • Zahlungen für Schadenersatz, Genugtuung und dergleichen
  • Entschädigung für unselbständig ausgeübte Tätigkeiten wie Verwaltungsratshonorar, Behördenentschädigung, Sold
  • Gebühren, Beiträge oder sonstige Zahlungen, die für hoheitliche Tätigkeiten empfangen werden

Diese Nicht-Entgelte sind hier zu deklarieren.